Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Geldwerte Vor- und Nachteile

von Frager09.03.2007 | 11:16
1929 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, bekanntlich müssen "geldwerte Vorteile" die der Arbeitnehmer erhält, versteuert und verbeitragt werden, so zum Beispiel der Zinsvorteil, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen zinslosen Kredit gewährt. Wie sieht es nun umgekehrt aus, wenn also der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen zinslosen Kredit gewährt, und dies offensichtlich im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt? Dies kann z.B. vorkommen, wenn der AN eine Geschäftsreise privat vorfinanziert und auf die Reisekostenerstattung wegen bürokratischer Verzögerugen mehrere Monate warten muss. Kann der Nachteil des Arbeitnehmers bei der Berechnung von Beiträgen und / oder Steuer berücksichtigt werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Frager,

es geht in Ihrer Frage doch mehr um innerbetriebliche Abläufe.

Diese Auslagesituation wirkt sich nicht auf Beiträge für Ihre Rentenversicherung aus.

Hoffentlich gelingt es Ihnen eine funktionierende Regelung mit Ihrem Arbeitgeber zu entwickeln. Viel Erfolg.

3 Antworten

Falsches Forumam 09.03.2007 | 11:36
Hier ist Ihre Frage falsch!
Bernhardam 09.03.2007 | 20:57
Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, aufgrund seiner Beschäftigung entstehende Reisekosten vorzufinanzieren, so handelt es sich bei einem dabei entstehenden Zinsaufwand (z.B. infolge Überziehung des Girokontos) um Werbungskosten, die von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Kann ein entgangener Zinsertrag nachgewiesen werden, gilt dasselbe. Die gesetzlichen Sozialversicherungen hingegen orientieren sich bei abhängig beschäftigten Arbeitnehmern lediglich am Entgelt (inklusive geldwerter Vorteile und Sachzuwendungen), sehen aber keine Möglichkeit vor, Werbungskosten vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt abzuziehen. Bei Selbständigen ist das anders, hier wird (selbstverständlich) die Beitragsermittlung anhand des Gewinns (nach Abzug der Kosten) vorgenommen. Man sollte in diesem Land eben nicht Arbeitnehmer sein: Inzwischen kann man dann nicht einmal mehr die (gesamten) Kosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen. Wahrscheinlich eine Art von Vergnügungssteuer für angenehme Teilnahme am öffentlichen Verkehr zweimal täglich oder für das lustvolle Leben auf dem flachen Land. Sonst sollte das Prinzip der "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit" eigentlich zwingend dazu führen, dass sämtliche Kosten für die Fahrt zur Arbeit Werbungskosten sind. Unnötig zu erwähnen, dass Sozialbeiträge NICHT der Leistungsfähigkeit entsprechend bemessen werden müssen und auch nicht so bemessen werden (auch wenn es sich dabei - soweit eine angemessene Gegenleistung fehlt -, um eine "solidarische" Sondersteuer nur für Arbeitnehmer handelt). Quod licet Jovi, non licet bovi.
Frageram 11.03.2007 | 10:51
Sehr geehrtes Expertenteam, es geht hier mitnichten um innerbetriebliche Abläufe. Wie die beiden Vertragspartner Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihr Zusammenspiel gestalten, ist allein ihr Problem. Die Frage ist doch, wie sich dies auf die Steuern und die Beiträge zu den SVs auswirkt. Und hier muss ich wohl leider feststellen: Führen Vereinbarungen oder Abläufe zu einem Vorteil für den AN, so erleidet er einen SV-rechtlich Nachteil. Führen Vereinbarungen oder Abläufe jedoch zu einem Nachteil für den AN, so bleibt er auf diesem Nachteil vollständig sitzen. Soll das gerecht sein?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026