Ich erhalte seit vielen Jahren eine Unfallrente vom Gemeindeunfallversicherungsverband, weil ich seinerzeit bei meinem privaten Hausbau schwer verletzt und dabei Dauerschäden davon getragen habe.
Da ich demnächst in Altersrente gehen werde, habe ich zufällig erfahren, daß bei einem Zusammentreffen von einer Altersrente und einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung eine Kürzung der Rente droht. Kann dies auch auf meinen Falll zutreffen? Ich mußte mich seinerzeit als privater Bauherr selbst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichern. Diees ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben, wenn bestimmte Eigenleistungen getätigt werden. Es handelt sich also um keine Unfallrente aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe.