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Experten-Antwort

Geminderte Rente

von Susanne Meier08.09.2013 | 19:44
2008 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgendes Thema und hoffe,das mir geholfen werden kann. Ich hatte seit 2009 volle Erwerbsminderungsrente und habe mir dieses Jahr einen Job auf Vollzeit gesucht den ich allerdings wegen meines Krankheitsbildes nur 1 1/2Monate durchhielt.Ich habe selber gekündigt und sofort wieder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Nun erhielt ich den Bescheid wo mir nur eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt wurde warum das?Ich habe doch schon gekündigt weil ich es nicht schaffe und nun das.Kann mir hier jemand weiterhelfen?Von was soll ich dann leben mit Miete,Ernährungskosten,Schulkosten für Kind und,und,und habe ich Anspruch auf ALG 2?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne Meier ,

die genauen Gründe warum Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt wurde, kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger mitteilen. Ihre Fallkonstellation kann daher in diesem Forum leider nicht abschließend beurteilt werden.

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5 Antworten

Schadeam 08.09.2013 | 19:55
Die Bewertungskriterien für die EM haben sich seit 2009 nochmals verschärft.
=//=am 09.09.2013 | 13:17
Evtl. handelte es sich um eine sog. "Arbeitsmarktrente", die bei einem Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden als volle Rente gezahlt wird, WENN keine Beschäftigung ausgeübt wird, die über 3 Stunden beträgt. Dann steht Ihnen nur noch die teilweise EM-Rente zu. Weiß die DRV davon, dass und auf welchen Zeitpunkt Sie gekündigt haben? Legen Sie der DRV einen Nachweis (Kündigungsschreiben, Annahme der Kündigung des Arbeitgebers) vor. Dann müßte die Angelegenheit nochmals überprüft werden.
Susanne Meieram 09.09.2013 | 13:46
Hallo, danke für Ihre Antwort. Die Kündigung ist bei der DRV schon vorliegend. Hier beruft man sich allerdings auf die Frist von 7 Monaten nach Kündigung ehe eine volle Erwerbsminderung wieder vorliegen würde. Wie ist das zu verstehen?
=//=am 10.09.2013 | 12:23
Weil dann vermutlich die Aufgabe der Beschäftigung (hier durch Kündigung) als neuer Leistungsfall für die volle EM-Rente gilt und die Arbeitsmarktrente (volle Rente) wieder auf Zeit mit Beginn des 7. KM nach Eintritt des Leistungsfalles zu zahlen ist.
=//=am 10.09.2013 | 12:32
Noch ein Tipp: Sprechen Sie mit dem SB der DRV und erklären ihm, dass das Beschäftigungsverhältnis ja nur 1,5 Monate gedauert hat und somit als Arbeitsversuch bewertet werden sollte. Ein neuer Leistungsfall sollte eigentlich erst nach einem Beschäftigungsverhältnis von längerer Dauer, mindestens 6 Monaten, zugrunde gelegt werden. Sofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie mit dieser Argumentation und am besten mit Hilfe eines Sozialverbandes oder Fachanwalts unbedingt Widerspruch einlegen. Ist die Frist verstrichen, können Sie auch eine Überprüfung nach § 44 Sozialgesetzbuch -SGB- X beantragen. Dies gilt übrigens sowohl für die Umwandlung in teilweise EM-Rente als auch die Rückumwandlung in die volle EM-Rente.
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