Hallo,
seit ca. 20 Jahren bin ich beim selben Arbeitgeber in Festanstellung mit reduzierter Arbeitszeit von 28 Std/Woche im Schichtdienst beschäftigt.
Die Regelung des Arbeitsvertrag unterliegt dem TVöD.
Eine Teilerwerbsminderung auf unbefristet Zeit wurde von mir gestellt und nun von der DRV per Bescheid bestätigt.
Ein Antrag auf Weiterbeschäftigung habe ich innerhalb der Frist gestellt. Der Arbeitgeber ist zwar mit einer weiteren Arbeitszeitreduzierung einverstanden gibt aber vor dass er mich nur mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden am alten Arbeitsplatz weiter beschäftigen wird.
Kann ich die genehmigte Teilerwerbsminderungs-Rente ablehnen?
Wenn dies möglich ist, wie ist der genaue Verfahrensablauf und welche Widerspruchsfrist gilt?
Hintergrund der Frage bezieht sich auf Klärung des Unterschieds zwischen Rücknahme eines EM-Antrags während des laufenden Rentenverfahrens und nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheid:
Trifft es zu das die Rechtskraft erst einen Monat nach Bescheidserteilung eintritt, das Verfahren in diesem Zeitraum somit noch läuft und der Rentenantrag von mir wären dieses Monats zurückgezogen werden kann?
Vielen Dank vorab
Mit freundlichen Grüßen
Bert