Ihre Anfrage läst sich hier im Forum ohne weitere Informationen wirklich nicht beantworten . Je nachdem, ob Sie sich bereits in einer Maßnahme befinden, bzw. sie sich trotz Wohnortwechsel am gleichen Ort weiterführen läst, ergeben sich ganz unterschiedliche Konsequenzen. Folgen Sie bitte dem Rat von KSC und wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rehaberater.