Hallo zusammen,
wie schon mitgeteilt, wurde der Antrag meines Mannes auf LTA genehmigt (Gültigkeit Genehmigung bis Starttermin 02/2018 ).
Noch ist er vorerst AU.
Beantragt wurde bei der RV als Teilhabe Umsetzung beim derzeitigen AG auf eine entsprechende Arbeitsstelle / Förderung der Beschäftigungsbereitschaft.
In einem allgemeinem Vorgespräch bei der RV wurde auf diese Möglichkeiten hingewiesen.
Lt. Bescheid wären Art, Dauer und Umfang der Leistungen noch festzulegen. In Kürze würden weitere Mitteilungen erfolgen.
In der Genehmigung stand, dass Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in Aussicht gestellt werden.
RV erklärt sich bereit, Eingliederungszuschuß an einen AG zu leisten, wenn ein entsprechender Dauerarbeitzplatz geboten wird.
Es stand noch, dass unter sozialmedizinischer Feststellung die Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf gemindert oder gefährdet ist und in dem Beruf grundsätzlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung ins Erwerbsleben führen kann.
Im Schreiben steht, dass die zuständige Agentur für Arbeit bei der Arbeitsvermittlung unterstützt. Dafür wäre es erforderlich, sich arbeitslos oder arbeitsuchend zu melden.
Das Schreiben der RV soll man dort vorlegen.
Sind dies Standartschreiben der RV, dass der Text wegen Arbeitsamt mit steht?
Oder wird dem Schreiben / Bescheid nach eine Umsetzung beim bisherigen AG gar nicht bezuschusst?
Sollte besser ein Widerspruch eingelegt werden und nochmals auf die beantragte Leistung (möglicher Zuschuß / Förderung bisheriger AG) hingewiesen werden?
Was würdet ihr raten?
Danke für eure Hilfe.
(Auch wenn einige oft denken irgend ne blöde Nachricht wegen 1. April oder so sei angebracht :-( )
LG