Hallo Alex41,
eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) bezieht sich immer auf Ihren derzeitigen Job, ist also berufsbezogen zu sehen.
Natürlich muss für die LTA, die aber eben nicht in ihre bisherigen Berufsbild stattfinden wird, grds. Arbeitsfähigkeit bestehen.
Insofern stehen sich eine AU (im aktuellen Job) und ein laufender LTA-Antrag (in einem Berufsbild, was gesundheitlich für sie ausübbar ist) nicht entgegen.
Sollte eine grds. Arbeitsunfähigkeit, in allen erdenklichen Berufen und Tätigkeiten des Arbeitsmarktes vorliegen, dann sind LTA-Maßnahmen natürlich nicht sinnvoll, solange diese grds Arbeitsunfähigkeit besteht