Hallo!
Ich hab gerade ein bisschen im Forum gelesen, ud bin irritiert, weil ich häufiger lese, dass man vor beginn einer LTA-maßnahme arbeitsfähig sein soll.
Verstehe ich nicht!
Ich bin aus der Reha für meinen jetzigen job mit Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden entlassen worden.
und habe Aus dem grunde auf Empfehlung der Klinik LTA beantragt.
Wegen meiner Leistungsunfähigkeit bin ich auch weiterhin bis zum LTA-bescheid krankgeschrieben. So wurde es mir von der sozialberatung der klinik gesagt.bin gerade verwirrt.
Brauche ja LTA, weil es in meinem job nicht mehr geht.
Arbeitsunfähig = krank geschrieben
Arbeitsfähig = nicht krank geschrieben
Selbstverständlich sollten Sie bei Beginn einer LTA arbeitsfähig sein. Solange Sie krank geschrieben sind, kann die LTA nicht starten. Eigentlich logisch, oder?
Hallo Alex41,
eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) bezieht sich immer auf Ihren derzeitigen Job, ist also berufsbezogen zu sehen.
LTA-Maßnahmen, wie auch immer individuell ausgestaltet, werden sich aber vermutlich gerade nicht in Ihrem bisherigen Berufsbild abspielen (dafür sind sie nur noch unter 3 Std./tgl. leistungsfähig, so der Reha-Bericht).
Natürlich muss für die LTA, die aber eben nicht in ihre bisherigen Berufsbild stattfinden wird, grds. Arbeitsfähigkeit bestehen.
Insofern stehen sich eine AU (im aktuellen Job) und ein laufender LTA-Antrag (in einem Berufsbild, was gesundheitlich für sie ausübbar ist) nicht entgegen.
Sollte eine grds. Arbeitsunfähigkeit, in allen erdenklichen Berufen und Tätigkeiten des Arbeitsmarktes vorliegen, dann sind LTA-Maßnahmen natürlich nicht sinnvoll, solange diese grds Arbeitsunfähigkeit besteht
eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) bezieht sich immer auf Ihren derzeitigen Job, ist also berufsbezogen zu sehen.
LTA-Maßnahmen, wie auch immer individuell ausgestaltet, werden sich aber vermutlich gerade nicht in Ihrem bisherigen Berufsbild abspielen (dafür sind sie nur noch unter 3 Std./tgl. leistungsfähig, so der Reha-Bericht).
Natürlich muss für die LTA, die aber eben nicht in ihre bisherigen Berufsbild stattfinden wird, grds. Arbeitsfähigkeit bestehen.
Insofern stehen sich eine AU (im aktuellen Job) und ein laufender LTA-Antrag (in einem Berufsbild, was gesundheitlich für sie ausübbar ist) nicht entgegen.
Sollte eine grds. Arbeitsunfähigkeit, in allen erdenklichen Berufen und Tätigkeiten des Arbeitsmarktes vorliegen, dann sind LTA-Maßnahmen natürlich nicht sinnvoll, solange diese grds Arbeitsunfähigkeit besteht
Ja, so klingt es einleuchtend. Danke!