Ich hab mal eine Frage : Meine Frau hat jetzt ihren Termin zur mündlichen Verhandlung vorm SG .
Wie laüft denn sowas ab und darf ich als Angehöriger bei der Verhandlung dabei sein ?
Vielen Dank
30.05.2007, 14:38
von
Bernd
30.05.2007, 14:50
von
Möpschen
Die Verhandlung vor dem Sozialgericht ist in der Regel öffentlich. Sie dürfen also mitgehen. Der Richter trägt den Sachverhalt vor, dann wird der Fall besprochen. Wenn kein Vergleich zustande kommt, zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Am Ende wird ein Urteil gesprochen.
30.05.2007, 16:30
von
Wissender
Da es bei SG-Verhandlungen um Privatgeheimnisse geht, sollte man grundsätzlich Ausschluß der Öffentlichkeit beantragen. Verwandte dürfen dann allerdings mit Billigung des Betroffenen dabeisein, z.B. als "Beistand".