Hallo HerrK,
die Rentenmaterie zu verstehen wird einem wahrlich nicht leicht gemacht und gehäuft vorgenommene Rechtsänderungen tragen das Übrige dazu bei.
Als 1998 die Kontenklärung vorgenommen wurde galt hinsichtlich beruflicher Ausbildung, das immer die ersten 36 Monate beruflicher Tätigkeit, längstens bis zum 25. Lbj., unabhängig von Lehre, als berufliche Ausbildung zu Berücksichtigen waren. Gilt auch noch weiterhin so, allerdings mit geänderten Wirkungsmechanismen ab 2005.
Diese ersten 36 Monate wurden eventuell in vorangegangenen Renteninformationen im Versicherungsverlauf nicht als Zeiten beruflicher Ausbildung gekennzeichnet, gleichwohl sind sie aber bei der Berechnung der Rente intern so erfaßt und auch bewertet worden.
Die Höhe der Bewertung entsprach maximal 75% Bundesdurchschnitt je Monat.
Wie ich schon mal ausführte, gibt es ab 2005 gravierende Änderung in der Bewertung dieser 36 Monate.
Nur noch Monate der Lehre werden maximal mit 75% Bundesdurch bewertet, übrige Monate als Differenz bis 36 dagegen nur noch mit einem geringeren Wert, der bei einem Rentenbeginn nach 2008 gleich Null ist.
Weil zum Zeitpunkt der damaligen Kontenklärung hinsichtlich Lehre keine Angaben vorhanden waren, vielleicht auch, weil die Tätigkeit Kaufmannsgehilfin ja nicht zwangsläufig eine Lehrzeit sein muss, hat die DRV um ergänzende Angaben gebeten.
Sie haben daraufhin den Kaufmannsgehilfenbrief hingeschickt, worauf die Neuberechnung als neue Renteninfo mit geringeren Werten kam.
Wie gesagt, Ursache kann sein, dass nur ein Teil der 36 Monate als Lehre berücksichtigt wurde, was Sie an Hand der Angaben von bis im Versicherungsverlauf abgleichen können, der Rest der Monate bis zur Zahl 36 hat aber keine Bewertung mehr erfahren, weil der Rentenbeginn nach 2008 liegt.
Vor der Abklärung im März waren aber offensichtlich noch 36 Monate mit voller Bewertung enthalten.
Sollte Ihre Frau auch noch Zeiten schulischer Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr haben und es handelt sich nicht um eine Fachschule, werden diese Monate bei einem Rentenbeginn nach 2008 nicht in der aktuellen Renteninformation ebenfalls nicht mehr berücksichtigt.
Wenn Sie "Heinz" widersprechen ist das verständlich, denn in diesem Fall ändert sich tatsächlich an den bisher nachgewiesenen Verdiensten und übrigen Sachverhalten nichts, Ursache des Übels sind ausschließlich geänderte Rechtsvorschriften für die Einordnung und Bewertung dieser Zeiten.
Klärung erhalten Sie auch, wenn sie bei Google Suche auf "Rente Überprüfung" klicken und dort selbst in Lübeck landen.