Im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens werden die Sachverhalte ihres Versicherungslebens erfragt. Sie sind dabei verpflichtet diese Sachverhalte immer wahrheitsgemäß anzugeben.
Bei der Berechnung der Rente greifen sämtliche rechtenrechtliche Zeiten Ihres individuellen Lebenslaufes ineinander, so dass die Antragaufnehmende Stelle nie mit letzter Gewissheit das Ergebnis vorweg nehmen kann. Lediglich tendenzielle Aussagen sind möglich.
Die Berechnung der Rente erfolgt letztendlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Rente auch tatsächlich erhalten werden. Künftige Gesetzesänderungen können folglich heute noch nicht berücksichtigt sein. Alle Vorausberechnungen dienen somit lediglich der Orientierung und sind unverbindlich.
In der Tat hat es zu Beginn des Jahres 2005 eine Reihe von Änderungen gegeben, die zu einer neuen Bewertung rentenrechtlicher Sachverhalte geführt haben. Dadurch können auch Verschlechterungen in der Berechnung resultieren.