Ob es sich in dem von Ihnen geschilderten Fall um rechtlich unabhängige Firmen handelt, sollten Sie durch eine schriftliche Anfrage bei der Rentenversicherung prüfen lassen.
Ist dies fraglich, bzw. liegt die Unabhängigkeit nicht vor, da die Firmen miteinander verbunden sind, ist eine Beschäftigung nur ausnahmsweise zulässig. Der Charakter der Altersteilzeit könnte sich verändern. Beide Beschäftigungen würden dann einheitlich betrachtet werden. Eine Ausnahme wäre z.B. eine noch nicht beendete Projektarbeit während der aktiven Phase. Sie deuten jedoch eine dauerhafte Beschäftigung auf 450,00 € Basis an. Somit muss verbindlich geklärt werden, ob beide Firmen unabhängig voneinander sind. Dies kann nicht im Forum erfolgen.