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Experten-Antwort

Geringfügie Beschäftigung neben Rente

von Erwus22.01.2020 | 18:52
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2 Antworten

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Ich beziehe seit 2016 eine Rente wegen Schwerbehinderung und arbeite noch geringfügig ohne auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet zu haben. Werden diese Zeiten noch bewertet,wenn die Regelalterrente erreicht ist oder wird meine Rente nicht wieder neu festgestellt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwus,

die Ausführungen von W°lfgang sind zutreffend, wenn Sie Ihre geringfügige Beschäftigung nach 2016 aufgenommen haben.

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1 Antworten

W°lfgangam 22.01.2020 | 20:40
Hallo Erwus, ja, Ihre Regelaltersrente wird sich dann erhöhen. Alles, was Sie ab Rentenbeginn noch 'erarbeitet' haben, sei es durch Minijob, Fulltimejob, Pflegetätigkeit, wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Form der zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte auf die jetzige Rente draufgezahlt. 1 Jahr versicherungspflichtiger Minijob ergibt rd. 4,60 EUR Monatsrente. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben immer noch gut 4 EUR übrig. Auch nach der Regelaltersrente - sofern der versicherungspflichtige Minijob darüber hinaus weiter läuft/oder ein neuer wieder versicherungspflichtiger (!) begonnen wird - können Sie weitere Rentenansprüche erwerben. Stichtag ist hier dann immer der 01.07., um die aus dem abgelaufen Jahr erarbeiteten Rentenansprüche auf die lfd. Zahlung ontop zu erhalten. Gerade nach Erreichen der Regelaltersgrenze lohnt sich der kleine eigene Beitrag besonders - ohne den gebe es keinen Rentenanspruch, auch wenn der Arbeitgeber selbst seinen Beitrag weiter zahlen muss ...der verpufft ohne Ihren Anteil. Gruß w.
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