Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

geringfügig nicht versicherungspflichtige Beschäftigung

von Tom12.10.2014 | 16:21
1316 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Moin, ich habe in meiner Rentenauskunft mehrere solcher Stellen. Kann ich selber für diese nachzahlen?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.10.2014 | 15:58
Experten-Antwortam 14.10.2014 | 10:50

5 Antworten

Matze72am 12.10.2014 | 17:47
§ 7 Abs. 1 SGB VI: Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. § 197 Abs. SGB VI Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Die Idee kommt vermutlich schon zu spät. Wenn man seine Rente durch einen Minijob "aufwerten" will, dann auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Antrag läuft über den Arbeitgeber.
KSCam 12.10.2014 | 18:24
Rückwirkend geht das nicht - Sie hätten seit 01.04.1999 bei einem Minijob die Möglichkeit gehabt sich vom Lohn Beiträge abziehen zu lassen. Ist dies damals nicht gewünscht gewesen können Sie heute nicht wie "die alte Fasnacht" hinterherkommen und sagen: "ich will aber doch". Zu spät. Bein nächsten oder aktuellen Minijob geht es wieder für die Zukunft.....
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 12.10.2014 | 20:46
Täusche ich mich mal wieder, meine doch, das Thema "Verzicht auf die Versicherungsfreiheit" gilt als erledigt. Dies gilt, seit 1.1.2013 umgekehrt, automatisch gilt bei Verträgen der Verzicht auf die Ver- sicherungs Freiheit , der AN. braucht sich deshalb nicht mehr schriftlich an den AG wenden. Umgekehrt, wenn dies nicht gewünscht wird ist dies dem AG zu melden, dann entfällt die Eigen- beteiligung von derzeit 3,9% - Euro 17,55 mtl. wenn der Höchstbetrag von insgesamt 450 zur Debatte steht. Es wird also bei 450 Höchstbetrag Netto 432,45 ausbezahlt, wälzt der AG. die 2% Steuer ab,sind es nochmals 9,00 Euro im Monat weniger . Ich erspare es mir auch diesmal wieder nicht, den zusätzlichen Rentenbetrag an zu sprechen. Bei derzeit 34.857 Durchschnittsverdienst und 28,61 Rentenwert: 34857 x 5400 ergibt dies jährlich 4,43 Renten Zuwachs und zugleich 12 mal den Betrag Brutto ausbezahlt. Wird die Eigenbeteilihung von 3,9% nicht gewünscht- 4,43 : 18,9% x 15% sind es nur 3,52 Rente und man braucht ca. 4 Jahre, um 1 Jahr Anrechnungszeit zu erreichen, Reha und EMR sind nur bei diesen Beiträgen alleine auch nicht möglich. MfG.
Matze72am 12.10.2014 | 21:15
Richtig ist: Wenn die geringfügig entlohne Beschäftigung nach dem 31.12.2012 aufgenommen wurde, gilt grundsätzlich die Versicherungspflicht, es sei denn, der Arbeitnehmer lässt sich von dieser befreien. Richtig ist aber auch: Wenn die Beschäftigung vor dem 01.01.2013 aufgenommen wurde, kommt es bei weiterführender Beschäftigung nicht zu einem automatischen Wechsel.
W*lfgangam 13.10.2014 | 18:50
Zitat von Matze72 anzeigen
Ergänzend: Bestand am 31.12.2012 Versicherungsfreiheit, kann auch (weiterhin) darauf verzichtet werden, um mit der 'Aufstockungserklärung' in den Genuss von Pflichtbeiträgen ab dem Folgemonat zu kommen. Habe ich einer Versicherten kürzlich aus dem Infoblatt der Mini-Job-Zentrale kopiert/in die Hand gedrückt, weil sich der Arbeitgeber 'bockig' stellt. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026