Hallo Yhona,
geringfügige selbständige Tätigkeiten werden nicht mit geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet. Es werden nur gleichartige Sachverhalte zusammengerechnet.
Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet und dürfen insgesamt nicht über 450 Euro monatlich liegen.
Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung besteht aber Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht bei der geringfügigen Beschäftigung. Die Befreiung ist für die Dauer der Beschäftigung und für alle weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die währenddessen aufgenommen werden gültig.