Geringfügige Beschäftigung

von
Sigi

Moin,

mal ne Frage zur geringfügigen Beschäftigung. Ich lese hier ständig etwas von 325€ plus 2 x im Jahr 700€. Jetzt gehe ich ab 1.Juli 2007 in die Phase 2 der ATZ, die soganannte Ruhephase und bekomme von der Personalabteilung den Hinweis, wenn ich eine Nebenbeschäftigung eingehe, muss diese angemeldet und genehmigt werden und darf 400€ pro Monat nicht übersteigen.

Warum 400€ und nicht 325€ ? Was ist nun richtig? Ich bin verunsichert, da im Falle des Überschreitens der geringfügikeits Grenze meine Aufstockungsbeiträge gestrichen würden und ein Nachteil für die spätere Rente enstehen könnte.

Gruß
Sigi

von
---

Die 400 Euro sind richtig, bei dem anderen Betrag handelt es sich um Hinzuverdienstgrenzen bei Renten.

Also können Sie bis 400 Euro verdienen.

von
Sigi

Danke!

*steinvomherzenfall* :-)

Gruß
Sigi

von
Schiko.

Ihre ausführungen beinhalten zwei unter-
schiedliche themen.

Rentenbezieher vor dem 65. lebensjahr dürfen
maximal im monat höchstens 350 euro ver-
dienen. Zwei monate im jahr sogar je 700, eben
das doppelte. Zehn monate 350 , 2 monate 700.
Es darf aber nicht so sein. 3500 und 1400 ergibt
4.900 : 12 = 408,33 monatsdurchschnitt.

Der noch nicht rentner kann höchstens 12 mal
im jahr 400 = 4.800 abgabenfrei neben der
hauptbeschäftigung verdienen.
Dieser verdienst wird auch steuerlich bei der
einkommensteuererklärung nicht mit ein-
bezogen.
Der arbeitgeber zahlt 15% RV-- 13% KV. und
2% steuer als abgabenlast.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Bei einem Minijob darf Ihr monatlicher Bruttoverdienst 400 Euro nicht überschreiten. Der Hinweis Ihrer Personalabteilung ist also korrekt.

Als Rentner müssen Sie dann jedoch die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 350 Euro einhalten. Der Hinzuverdienst darf im Kalenderjahr in zwei Monaten bis zu 700 Euro betragen. Ab 65 können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

von
Sigi

Jetzt ist es verständlich, auch für mich.

Gruß
Sigi

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