Moin,
mal ne Frage zur geringfügigen Beschäftigung. Ich lese hier ständig etwas von 325€ plus 2 x im Jahr 700€. Jetzt gehe ich ab 1.Juli 2007 in die Phase 2 der ATZ, die soganannte Ruhephase und bekomme von der Personalabteilung den Hinweis, wenn ich eine Nebenbeschäftigung eingehe, muss diese angemeldet und genehmigt werden und darf 400€ pro Monat nicht übersteigen.
Warum 400€ und nicht 325€ ? Was ist nun richtig? Ich bin verunsichert, da im Falle des Überschreitens der geringfügikeits Grenze meine Aufstockungsbeiträge gestrichen würden und ein Nachteil für die spätere Rente enstehen könnte.
Gruß
Sigi