Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

geringfügige Beschäftigung

von winni22.03.2012 | 17:20
1561 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, zusammen, mit Interesse lese ich gerade bei der Minijobzentrale, dass ein Arbeitsverhältnis bis zu drei Monate ohne Arbeitsleistung fortbesteht. Bedeutet dies, dass ich jetzt mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, dass ich einen Monat für 1600.-€ arbeite (Januar), dann drei Monate frei nehme, dann wieder für 1600.-€ arbeite, dann drei Monate freinehme........, ich also lediglich drei volle Monate im Jahr arbeite, die restlichen 9 Monate mein Zeitguthaben entspare und somit mit nicht mehr als 4800.-€ im Jahr geringfügig beschäftigt bin? Ich bedanke mich schon mal und wünsche Ihnen Alles Gute.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Seit 01.01.2009 können Wertguthabenvereinbarungen auch bei geringfügig Beschäftigen abgeschlossen werden.

Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt darf in einem Jahr unter Berücksichtigung des zum Ende des Jahres in einem Zeitguthaben zu erwartenden Arbeitsentgeltanspruches die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

oder soam 22.03.2012 | 17:31
wenn der AG über Zeitkonto monatlich 400 EUR bezahlt geht das sicher in Ordnung ;-)
Claire Grubeam 22.03.2012 | 19:44
§ 7 Abs. 1a SGB 4 erstreckt sich nicht auf geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sondern gilt nur für versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro im Monat. Ein Wertguthaben aus versicherungsfreier geringfügig entlohnter Beschäftigung führt damit nicht zu einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt während der Freistellung von der Arbeitsleistung. Infolgedessen werden hier die Beiträge bereits fällig, wenn ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt entstanden ist, und zwar unabhängig vom Geldzufluss. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
oder soam 23.03.2012 | 07:35
Meinen Sie wirklich, dass der Betriebsprüfdienst das bei jeder 'Klitsche' in Deutschland kontrollieren wird/kann?!
winniam 23.03.2012 | 10:21
das ist doch Schnee von gestern. Guck doch mal auf die Internetseite der Minijobzentrale.
Schadeam 23.03.2012 | 12:59
Ich wünsche winni viel Glück zur Suche nach einem Arbeitgeber, der Jobs mit diesen "speziellen" Arbeitszeiten zu vergeben hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

In jungen Jahren erscheint die private Krankenversicherung häufig attraktiv. Wenn aber im Alter die Einkünfte sinken, ändert sich die Sichtweise. Doch mit diesen 5 Schritten können Sie ihre finanzielle Situation klären und die Belastung lindern.

Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026