Geringfügige Beschäftigung bei Arbeitsmarktrente

von
Barrenturner

Hallo,
ich beziehe eine volle EM Rente (auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes/Arbeitsmatktrente).
Kann ich mir durch eine Tätigkeit (angestellt oder Honorartätigkeit und weniger als 8 Stunden/Woche)im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze (6300 Euro jährlich) dazu verdienen.?

Wie könnte die RV darauf reagieren.? Besonders bei Honorartätigkeit.?
Hat jemand Erfahrungen.?

Es wäre schön, wenn auch ein Experte darauf antworten würde.

von
Thekenturner

Wenn Sie unter 6 Stunden täglich und bis zu 6300 € im Monat hinzuverdienen ist das grundsätzlich erlaubt. Allerdings könnte die Rentenversicherung auf die Idee kommen, zu prüfen, ob Ihnen tatsächlich die Arbeitsmarktrente aufgrund der aufgenommenen Tätigkeit oder Beschäftigung noch zusteht. Da Sie die Aufnahme jeglicher Beschäftigung melden müssen, sollten Sie sich vorher von Ihrem zuständigen Rententräger die Unbedenklichkeit bestätigen lassen.
Letztendlich ist es Ihr Risiko!

von
Schorsch

Zitiert von: Thekenturner
Allerdings könnte die Rentenversicherung auf die Idee kommen, zu prüfen, ob Ihnen tatsächlich die Arbeitsmarktrente aufgrund der aufgenommenen Tätigkeit oder Beschäftigung noch zusteht.

So ist es!
Wer selbst Indizien dafür liefert, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt womöglich gar nicht verschlossen ist, darf sich nicht wundern, wenn dadurch eine erneute Überprüfung ausgelöst wird.

Arbeitslose, die von so einer fragwürdigen "Arbeitsmarktrente" profitieren, sollten sich daher besser möglichst unauffällig verhalten und auf jegliche Nebenjobs verzichten.

MfG

Experten-Antwort

Hallo Barrenturner,

für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist es zunächst einmal nicht relevant, ob es sich bei der Tätigkeit um ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit handelt ("Honorartätigkeit" kann im Prinzip beides sein). Es kommt vielmehr auf die ausgeübten Stunden an und was diese ggf. über Ihre noch bestehende Erwerbsfähigkeit aussagen:
Sie haben eine volle EM-Rente bewilligt bekommen, weil Sie
1) nach ärztlicher Einschätzung nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden am Tag in irgendeiner üblichen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten (teilweise Erwerbsminderung) und
2) der RV-Träger davon ausgeht, dass es keinen für Sie passenden Teilzeitarbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt (volle Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes).
Die Rente würde also trotz Beschäftigung weitergezahlt, wenn der zuständige RV-Träger zu dem Schluss kommt, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht als "Teilzeitarbeitsplatz" in diesem Sinne einzustufen wäre. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Beschäftigung/Tätigkeit keine drei Stunden pro Tag umfasst. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden. Eine individuelle Abklärung vor Aufnahme der Tätigkeit würde ich empfehlen.

von
Klartext

Zitiert von: Experte/in
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden.

....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig.
Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.

von
Groko

Zitiert von: Klartext
Zitiert von: Experte/in
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden.

....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig.
Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.

Blödsinn im Quadrat

von
Kaiser

Zitiert von: Klartext
Zitiert von: Experte/in
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit und den damit erzielten Hinzuverdienst Ihrem RV-Träger mitzuteilen und dort wird dann ganz individuell entschieden.

....und wie diese "individuelle" Entscheidung aussieht, ist wiederum von der Tageslaune des verantwortlichen Sachbearbeiters abhängig.
Selbst wenn Sachbearbeiter (A) keine Einwände haben sollte, kann seine Urlaubsvertretung (B) ganz anders denken.

Da sieht man mal wieder, dass Leute die sich „Klartext“ nennen, keinerlei Ahnung von Rentenrecht haben müssen.
Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.

von
Kla4

Zitiert von: Kaiser

Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.

Wer denn sonst? Der Pförtner etwa oder das Reinigungspersonal?

Selbstverständlich hat jeder Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum, den verschiedene Sachbearbeiter unterschidlich streng ausschöpfen, Sie bedauernswerter Mensch.

von
W*lfgang

Zitiert von: Kla4
Zitiert von: Kaiser
Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.

Wer denn sonst? Der Pförtner etwa oder das Reinigungspersonal?

Selbstverständlich hat jeder Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum, den verschiedene Sachbearbeiter unterschidlich streng ausschöpfen, Sie bedauernswerter Mensch.

...@Kla4: *Hals mal wieder zumachen! Entscheidungsträger sind die 'übergeordneten' Juristen über den 'kleinen' SB-Muli, die solche Entscheidungen fällen/absegnen/ablehnen ...und die sind beim Pförtner auch nur Durchgangspersonal mit 2-lagigem Papier im geschlossenem Entscheidungsraum. Da 'oben' kommt die Instanz, die Verwaltungsentscheidungen letztendlich entscheidet ;-)

Wenn Sie den Beitrag von @Kaiser kritisieren wollen, befassen Sie sich doch bitte vorher mit den Entscheidungsebenen in der DRV/jeder Behörde, bevor Sie hier nur einen müdes Lächeln ernten ;-)

Gruß
w.
PS: >@Kla4: "Sie bedauernswerter Mensch."
Haben Sie in diesem Beitrag einen Grund für diese Äußerung/Bewertung?

von
Kaiser

Zitiert von: Kla4
Zitiert von: Kaiser

Ein Sachbearbeiter entscheidet nie, ob eine Rente gezahlt, verlängert oder auch eingestellt wird.

Wer denn sonst? Der Pförtner etwa oder das Reinigungspersonal?

Selbstverständlich hat jeder Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum, den verschiedene Sachbearbeiter unterschidlich streng ausschöpfen, Sie bedauernswerter Mensch.

Wer hier bedauernswert ist, zeigt ja eindeutig Dein unwissender Beitrag.

von
Kaiser

Zitiert von: W*lfgang
*Hals mal wieder zumachen!

So langsam kotzt mich diese Ausdrucksweise einfach an. Da fragt man sich wirklich wer hier weniger in der Birne hat ;-)))

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