Guten Tag!
Ein Jurist vom VDK sagte mir, dass ich eine geringfügige Beschäftigung der DRV beim ERhalt einer EWMR nicht melden brauche. Stimmt das?
DAnkeschön für eine Antwort
Guten Tag!
Ein Jurist vom VDK sagte mir, dass ich eine geringfügige Beschäftigung der DRV beim ERhalt einer EWMR nicht melden brauche. Stimmt das?
DAnkeschön für eine Antwort
Hallo,
das stimmt nicht.
Schauen Sie in Ihren EM-Bescheid -> ca. Seite 3/4/5
unter "Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten".
Die Aufnahme einer jeden Beschäftigung - gleichgültig der Höhe nach - ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Der "Jurist beim VDK" sollte sich mal die Bescheide durchlesen.
..auf Seite fünf steht aber auch " Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn ihr Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze liegt."
Das eine schließt das andere nicht.
Meldepflichtig ist es , siehe auch Bescheid.
Aber: tun Sie es nicht und halten die Verdienstgrenzen ein, passiert eben auch nichts, weil die DRV es zwar verspätet erfährt, dass man beschäftigt ist, aber dennoch keine Konsequenz eintritt, weil der Rentner nicht mehr als 450 € pro Monat verdient hat.....:) Somit ist es nicht tragisch, wenn ein Rentner den Minijob zu melden vergisst.
Viel Lärm um nichts..... Konsequenzen treten erst ein, wenn man einen Job nicht meldet und auch noch zuviel verdient - dann ist der "arme Rentner" wirklich selbst schuld, wenn Rente deshalb zurückgefordert wird.....
MfG
Gruß
w.
..und wenn dann bei Beantragung einer Rentenverlängerung wieder nach Einkommen bzw. Arbeit konkret gefragt wird, hat die vergessene Erwähnung einer "geringfügigen Beschäftigung" auch keine Konsequenzen?
Aber: tun Sie es nicht und halten die Verdienstgrenzen ein, passiert eben auch nichts, weil die DRV es zwar verspätet erfährt, dass man beschäftigt ist, aber dennoch keine Konsequenz eintritt, weil der Rentner nicht mehr als 450 € pro Monat verdient hat.....:) Somit ist es nicht tragisch, wenn ein Rentner den Minijob zu melden vergisst.
Viel Lärm um nichts..... Konsequenzen treten erst ein, wenn man einen Job nicht meldet und auch noch zuviel verdient - dann ist der "arme Rentner" wirklich selbst schuld, wenn Rente deshalb zurückgefordert wird.....
..wie erfährt der DRV des denn verspätet?
..die Meldung des AG geht nur zur Knappschaft im Falle von geringfügiger Beschäftigung, sagte mir der Jurist.
Hallo Klausi ,
unabhängig von der Anmeldung des Arbeitgebers bei der Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört es zu den Pflichten eines Rentenempfängers wegen Erwerbsminderung und bei vorgezogenen Altersrenten, sich bei seinem kontoführenden Rentenversicherungsträger schriftlich zu melden. Dies ergibt sich auch aus dem Bewilligungsbescheid.
Damit die Prüfung der zulässigen Hinzuverdienstgrenze durchgeführt werden kann, benötigt der Rentenversicherungsträger Angaben zum Zeitpunkt der Aufnahme der geringfügen Beschäftigung und Anschrift des Arbeitgebers.
Gruß
w.
Gruß
w.
Im Gesamtzusammenhang vermute ich, dass der Expertenbeitrag sicher allgemein gemeint war und nicht am konkret ausdiskutierten Fall eines Hinzuverdienstes aus einer geringfügigen Beschäftigung orientiert ist.
U. U. sind ansonsten strafrechtliche Konsequenzen durchaus denkbar. Diese dürften in der Realität jedoch allenfalls nur bei Hinzuverdienst in nicht-geringfügigem Umfang zum Tragen kommen. Rentenrechtlich liegen die Konsequenzen der Rückforderung überzahlter Rentenbeträge auf der Hand, auf der strafrechtlichen Ebene weiter ins Detail zu gehen, dürfte durch die dann erforderliche Konstruktion doch etwas weit führen und in der Realität eher Einzel- als Regelfälle betreffen.
Hallo W*lfgang,
Die Meldung geht zwar an die Minijobzentrale, aber doch mit Rentenversicherungsnummer. Sicher besteht die Pflicht, einen Minijob unabhängig davon zu melden, wie schon beschrieben.
Ich aber frage mich, ob die Daten untereinander nicht ausgetauscht, bzw. überprüft werden. Das müsste doch mit dem Datenschutz gedeckt sein.
Wenn das nach dem Datenschutzgesetz ginge (es sollten doch noch viel mehr Daten abgeglichen werden), hat entweder der Programmierer geschlafen, oder - was wahrscheinlicher ist - er ist von den leitenden Angestellten nicht darauf hingewiesen waren.
So was ähnliches habe ich mal beim "Kindergeld" erlebt. Dies wird im allgemeinen bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, nur in bestimmten Ausnahmefällen (Behinderung) darüber hinaus. Aber das Programm hat den Mitarbeitern keinen Hinweis gegeben.
Als ich noch in Maschinensprache programmiert habe, war so etwas auch schon möglich, solche Abfragen einzuprogrammieren (70 er Jahre des vorigen Jahrhunderts). Aber mich will ja keiner mehr (heul), und leider kann ich auch nicht mehr, als hier noch ein paar Buchstaben rein zu hämmern.(grins).
PS: die Überzahlung des KiG von einem Monat habe ich unter "Aufwandsentschädigung" verbucht. Zwei Wochen lang konnte mir niemand sagen, ob der Antrag überhaupt eingegangen ist. (es war nicht lange vor Ablauf, wegen Berufsausbildung des Kindes).
Gruß
W.
Entschuldigung W*lfgang,
die Erklärung, dass die Meldung nur an die Minijobzentrale geht, stammt ja von dem "Schmalspur Juristen" des VdK, der "Klausi" beraten hat.
Das mit dem Kindergeld besser vergessen, ansonsten bitte die Zelle von Hoeneß reservieren.
Gruß
w.
Wie dem auch sei: WAS war an meiner Frage zu beanstanden?
Wozu gibt es Pflichten, wenn Zuwiederhandlungen nicht geahndet werden?
MfG
Nicht wahr, W*lfgang? ;-)
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