Sehr geehrte Experten,
ich habe folgende Frage : ich bekomme seit 10 Jahren eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und habe einen GDB von 80 Prozent wegen der gleichen Erkrankungen, wegen denen ich voll erwerbsgemindert bin. Um Struktur in mein Leben zu bekommen - es geht irgendwie gesundheitlich immer mehr bergab, wolle ich eine Beschäftigung annehmen auf "geringfügiger Basis" in den Abendstunden nach der üblichen dortigen Arbeitszeit. Was ist, wenn ich ganz genau auf die Sekunde 15 Stunden in der Woche eine leichte Tätigkeit ausführe und auf den Cent genau 450,- Euro bekomme. Wirdmir dann die Rente entzogen ? Ich habe davor panische Angst. Was ist, wenn ich einmal in der 5 Tage- Woche 4 Stunden arbeite mit Pausen und dann an den anderen Tagen weniger, so daß ich nie und auf keinen Fall über 15 Stunden komme in der Woche. Ich habe bereits zwei Versichertenälteste angerufen und die haben mir beide gesagt, daß ich 15 Stunden arbeiten kann in der Woche und max. 450,- verdienen kann. Die Aufteilung wäre auch egal, solange ich nicht 6 Std. täglich erreiche. Muß ich Angst haben , daß der Rentenanspruch verloren geht ? Wie sieht es rechtlich nur wirklich aus mit der "im Rahmen-der-5-Tage-Woche.Regelung" ? Hier herrscht bei vielen extreme Unsicherheit wenn man das internet durchforstet . Bekomme ich nach Hinzuverdienstprüfung einen Bescheid darüber, wie die DRV das sieht ? Diese Beantwortung ist sehr sehr wichtig für mich, ob ich mich darauf einlasse oder nicht. Wenn die DRV mir die Rente entzieht obwohl ich trotz großer Schmerzen und psychischer Probleme dort arbeite, hat mein Leben keinen Sinn mehr.
Mit der Bitte um verbindliche Auskunft und bedanke mich jetzt schon ganz herzlich dafür.