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geringfügige Beschäftigung/ rentenversicherung

von tylerD18.01.2007 | 13:43
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, meine Mutter ist seit 1999 geringfügig beschäftigt. Davor war sie nur Hausfrau und ist mittlerweile im netten Alter von 59 Jahren. Sie bekam im 03.2006 von der DR ihren Versicherungsverlauf zugeschickt. In diesem sind alle Zeiten als geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 12.2005 aufgezählt. bis 12.2004 unter der Rubrik Allgemeine Rentenversichung -Rentenversicherung der Arbeiter- Und danach nur noch unter Allgemeine Rentenversichung Nach einem Beratungsgesrpäch bei der entpsrechenden Stelle der DR in 09.2006 kam sie mit der Info zurück dass Rentenanspruch erst ab 60Monaten Beitragzeit möglich ist. Sie hätte durch die Erziehung von 2 Kindern 24 Monate angerechnet. und für den Zeitraum Ihrer geringfügigen Beschäftigung (1999-2005) nochmal 18 Monate gut (wie wird das berechnet?). Ihr fehlten damals also noch insgesamt 18Monate um Ihren Anspruch zu sichern. Ihr wurde geraten sich freiwillig versicherungspflichtig zu zu melden um mit dem erhöhten Beitrag jeden Arbeitsmonat im Mini Job als Beitragszeit berechnet zu bekommen. Da es leider kleinere Querelen mit dem Vater gibt über den Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme (hautpsächlich bezogen darauf dass es sich nicht lohne monatlich 18€ zu bezahlen damit sie 2€ Rente bekäme etc.) melde ich mich erst heute zu dem Thema. Es hat sich allerdings am generellen Fall nichts geändert. Also meine Fragen dazu. 1. Was bringt es wirklich bei solch kleinem Einkommen (wie gesagt vorher immer nur Hausfrau) auf eine Rente zu hoffen? 2. Wie hoch wäre die Rente maximal wenn sie jetzt weiter bis an das Renteneintrittsalter in solch einem Arbeitsverhältnis angestellt wäre? 3. Es gibt ja noch die Riester Rente. Sie würde ja bei Einbezahlen eines minimalen Sockelbetrages eine Zuschuss bekommen im Falle sie lässt die Rentenversicherungsbefreiung fallen. Wie lange muss sie solch eine Riester Rente denn bezahlen dass sie davon auch was hätte? 4.Was hätte sie überhaupt davon bei solch kleinen Beträgen und würden diese nicht irgendwo doch eventuell wieder versteuert oder mindernd wirken. Vielen Dank schonmal für die Antworten!! Wünsche noch einen nicht zu stürmigen Tag.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Anspruch auf die Regelaltersrente besteht u.a., wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist. Die Monate, die mit einer geringfügigen Beschäftigung belegt sind werden anteilig auf die Wartezeit angerechnet. Vereinfacht kann man hierbei sagen, dass drei Monate in denen ein Minijob ausgeübt wird ca. einen Monat für die Wartezeit ergeben. Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit werden die Monate wie Pflichtbeitragszeiten bewertet . Somit werden sie auf alle Wartezeiten angerechnet und können einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe oder die Erwerbsminderungsrente begründen. Da die Beiträge aus so einer Beschäftigung sehr niedrig sind, ergibt sich zwar nur eine geringe Erhöhung der Rente, jedoch wird allein durch die Kindererziehungszeiten ein Anspruch von zur Zeit ca. 52 € brutto (West) begründet.

Auf Grund des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, womit auch eine Zulageberechtigung zur Riesterrente gesichert wäre.

Durch die nachgelagerten Besteuerung kann es zu Steuerzahlungen kommen, jedoch gibt es auch hier Freibeträge in denen eine Rente nicht versteuert wird. Auskunft hierzu erteilt Ihnen das Finanzamt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Für den Fall, dass mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt werden, würde sich der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit auf alle Minijobs beziehen. Zu beachten ist, dass eine solche Erklärung auch nur für die Zukunft abgegeben werden kann!

Wenn die Beschäftigung aufgegeben wird, sind natürlich keine Beiträge mehr zu entrichten.

6 Antworten

Amadéam 18.01.2007 | 14:23
Ihre Mutter sollte dem bereits erteilten Rat schleunigst nachkommen und auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Allein die beiden Kindererziehungszeiten bringen monatlich (Brutto ) etwas mehr als 52 Euro. Weitere Vorteile: 1. Nach 6 Monten Entrichtung von Vollbeiträgen besteht im etwaigen Leistungsfall Anspruch auf das volle Rehabilitationsprogramm des Rentenversicherungsträgers 2. Nach 36 entrichteten Vollbeiträgen besteht im Leistungsfall Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, dieses ohne Vornahme einer Gesundheitsprüfung, wie bei den privaten Versicherungen 3. Ein etwaiger Zulagenanspruch besteht erst ab Verzicht auf die Versicherungsfreiheit Das mit der Riester-Rente vergessen Sie jedoch bei diesem Eintrittsalter lieber. Zur Steuer erzählt Ihnen sicher Schiko noch etwas.
Schiko.,am 18.01.2007 | 21:25
Es ist richtig, voraussetzung für eine reguläre alters- rente ist das 65. lebensjahr, später sogar das 67. lebensjahr Kommt hinzu als weitere voraussetzung , es müssen 60 monatsbeiträge erbracht worden sein, geringverdiener einkünfte zählen nur als vollwertige beiträge wenn der verzicht auf die versicherungsfreiheit gegeben ist. Derzeit zahlt der arbeitgeber 15% in die RV. , als voll- wertiger beitrag müssen es 19,9 % sein. 4,90 % zuzahlung aus 400 erfordern monatlich eine eigenleistung von 19,60 monatlich. Für 18 monate ins- gesamt ein ausfwand von 352,80 €.Somit sind es 60 monate. Für die beiden kinder werden ja 26,13 je kind rente gezahlt. Könnte mir vorstellen es kommen zu 52,26 n och 10,-- €. rente für gezahlte beiträge hinzu. Aufs jahr gerechnet später 622,60 jahresrente dies gilt es mit 352,80 €. beitragsaufwand ohne zinseffekt zu vergleichen. Nur beispielgebend, weil ich für eine verwandte eine ausrechnung vorliegen habe, allerdings mit unter- schiedlichen jahresverdiensten. 2000 7.560 : 54.256 DM. = 0,1393 0.1393 x 12 : 19,3 % 0,0866 EP. 2001 7.560 : 55.216 DM. = 0,1369 0,1369 x 12 : 19,1 % 0,0860 2002 3.900 E : 28.626 E. = 0,1362 0,1362 x 12 : 19,1 % 0,0856 2003 2.950 : 28.938 E. = 0,1019 0,1019 x 12 : 19,5 % 0,0627 2004 4.500 E. : 29.060 = 0,1548 0,1548 x 12 : 19,5 % 0,0953 2005 4.478 : 29.202 = 0,1533 0,1533 x 12 : 19,6 % 0,0943 Es sind 0,5105 EP. = 13,34 € . 0,5105 : 0,0313 = 16,31 monate anrechnung- 17 monate als wartezeit.Bei verzicht auf die ver- sicherungsfreiheit wären es 60 monate gewesen. Als zeichen- erklärung: Jahr 2000 7.560 verdienst, 54,256 durchschnitts- verdienst, 0,1393 EP. . Es wurden aber statt 19,3 % n ur 12% beitrag erbracht. Steuerlich können sie davon ausgehen, mit ca. 296,-- im jahr erhöht sich das steuerliche familieneinkommen. Feststeht, es sind 15.328 steuerfrei, maßgebend das gesamteinkommen MfG.
tylerDam 19.01.2007 | 12:51
zumindest hab ich jetzt halbwegs einen Einblick. Auch wenn ich mich Frage, wie ein Nicht-Experte da den durchblick haben soll, geschweige denn ältere Menschen. nochmals vielen Dank und ein angenehmes Wochenende!
tylerDam 19.01.2007 | 13:22
danke für die schnelle antwort. es ging nur um einen minijob:-)
tylerDam 19.01.2007 | 12:58
..in der ich doch nur klarheit wollte, da die mutter nochmal fragte. da ja der Rücktritt von der Beitragsbefreiung unwiderruflich ist, bedeutet das doch nur dass wenn sie auch in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis ist muss sie beiträge bezahlen?! Sie meinte jetzt gehört zu haben dass sie auch wenn sie mal nicht dort arbeiten würde bis zur Rente Beiträge abführen zu müssen. Ich hab das jetzt verneint. Richtig?! (Ich frage mich wer alten Leuten so einen Käse erzählt und das scheinbar zum Selbstläufer wird)
Schiko.am 20.01.2007 | 13:31
Verzicht auf die versicherungsfreiheit bedeutet, die bisherige regelung beim 400 eurojob nur der AG. zahlt 15% in die rentenkasse wird durch 4, 9% versicherungspflicht des AN. erweitert. Grundsätzlich werden für AG. und AN. nur auf monatlich erzieltes einkommen beiträge fällig. Dies setzt sich bei rentenbeginn entsprechend fort mit der hälfteanteil aufteilung und zusätzlich 0,9% zusatzbeitrag für den rentenbezieher. Ihre annahme ist also zutreffend. Mit freundlichen Grüßen
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