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Experten-Antwort

Geringfügige selbständige Nebentätigkeit oder Minijob?

von brandy45606.09.2011 | 14:48
3154 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich fange jetzt eine geringfügige Beschäftigung als Bürokraft an. Ausgewiesen war der Job als '400,--€-Job'. Nun meint mein Chef, dass er nur gegen Rechnung abrechnet, d.h. ich schreibe monatliche Rechnungen an ihn. Damit spart er ja die Pauschalversteuerung, aber für mich sehe ich eher Nachteile. Kennt sich hier jemand aus? 1. Ich habe kein weiteres Arbeitsverhältnis und bin momentan bei der KK familienversichert bei meinem Mann - soweit ich weiß, gibt es dafür ja auch gewisse Grenzen. 2. Muss ich das Einkommen bei der Steuererklärung angeben? Dann würde ich natürlich die Steuern zahlen und mein Stundenlohn wäre um einiges geringer, oder? 3. Wäre ich überhaupt in irgendeiner Form versichert? Der zukünftige Arbeitgeber meinte, er würde mich freiwillig der Berufsgenossenschaft melden - aber geht das überhaupt? 4. Ich hatte sonst immer die Rentenbeiträge freiwillig aufgestockt - das würde ja dann auch nicht gehen, oder? 5. Müsste ich in der Rg Umsatzsteuer ausweisen? Was hätte das dann für Auswirklungen? Irgendwie glaube ich, dass diese Art der Abrechnung für mich keine Vorteile bietet, oder sehe ich das falsch? Würde mich über Rat freuen! Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo brandy456,

entscheidend ist bei Ihrer Fragestellung, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit (mit entsprechender Rechnungslegung gegenüber dem Auftraggeber) oder doch um eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt handelt (Stichwort Scheinselbständigkeit).

Zu Ihren einzelnen Fragen ist aus meiner Sicht zunächst folgendes festzustellen:

1. Zur Klärung der Frage der Krankenversicherung sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen - im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung ist eine Beantwortung leider nicht möglich.

2. Zur Klärung der Frage des Steuerrechts sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen - im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung ist eine Beantwortung leider nicht möglich.

3. Prinzipiell müssten Sie sich als selbständig Tätiger komplett selbst um eine entsprechende Absicherung in der Sozialversicherung kümmern – jeweils bei den entsprechend zuständigen Trägern bzw. privaten Versicherern.

4. Richtig. Eine „Aufstockung“ – also der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung – wäre hier nicht möglich. Ohne Vorliegen einer (abhängigen) geringfügigen Beschäftigung kann auch nicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet werden.

5. Hier gilt das Gleiche wie unter 2. beschrieben.

Ohne hier eine konkrete versicherungsrechtliche Bewertung Ihrer Tätigkeit abgeben zu können – anhand Ihrer kurzen Schilderung drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass Sie durch diese „Art der Abrechnung“ keine Vorteile erlangen, sondern lediglich Risiken und Kosten auf Sie abgewälzt werden sollen. Um zu erfahren, ob hier nicht vielleicht doch eine abhängige und damit sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung vorliegt, sollten Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle wenden. Diese hat auf Ihren Antrag nach § 28h Abs. 2 SGB IV eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen und damit über die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu entscheiden.

Alternativ können Sie sich auch an die sog. Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden und hier eine Statusfeststellung bezüglich Ihrer Tätigkeit/Beschäftigung vornehmen lassen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/Versicherung/_DRVB_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html?nn=37110

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schadeam 06.09.2011 | 16:58
Das Recht zur Klärung über die Clearingstelle besteht natürlich - sollten die jedoch feststellen, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, sind Sie höchstwahrscheinlich diesen "Job" ab dem Folgemonat wieder los, weil der AG Sie dann "enfach nicht mehr braucht". Gewinnen werden Sie dadurch in der Praxis gar nichts. Mein Rat: suchen Sie sich einen anderen Arbeitgeber, der Sie als Minijobber anmeldet - davon haben Sie langfristig sicher mehr.
Elisabetham 06.09.2011 | 20:46
Wenn dein AG dich BG-versichert, dann bist du auch versichert.
brandy456am 06.09.2011 | 20:48
Aber nur unfallversichert, oder hätte ich sonstige Vorteile? Vielen Dank schon mal für Deine Antworten!
Elisabetham 06.09.2011 | 20:14
"3. Wäre ich überhaupt in irgendeiner Form versichert? Der zukünftige Arbeitgeber meinte, er würde mich freiwillig der Berufsgenossenschaft melden - aber geht das überhaupt?" Eine freiwillige Mitgliedschaft in einer BG ist möglich.
brandy456am 06.09.2011 | 20:44
Und was heißt das dann genau? Bin ich dann unfallversichert?
Elisabetham 06.09.2011 | 21:03
Du bist auch gegen das Risiko einer Berufskrankheit zu erleiden versichert.
brandy456am 07.09.2011 | 14:24
Das verstehe ich jetzt nicht. Er 'muss' mich anmelden, wenn ich als Minijobber tätig bin. Er 'kann' mich anmelden, wenn ich als selbständige für ihn tätig bin? Er sagte, er würde mich freiwillig bei der BG anmelden, wenn ich ihm Rechnungen statt Gehaltsabrechnung schreibe. Würde er mich als Selbständige auch anmelden 'müssen'?
nuam 07.09.2011 | 14:15
Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung, die zahlt AUSSCHLIESSLICH bei Unfällen und (eindeutigen) Berufskrankheiten; da muss er selbst jede Aushilfe anmelden - nix mit freiwillig.
Christinaam 07.09.2011 | 16:42
Ergänzend zu meinen "Vorrednern": 1) Minijob = Angestellte = Arbeitsvertrag = Anspruch auf Urlaub = Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall = ges. Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss seine Angestelle bei der Minijob-Zentrale anmelden (sh. www.minijob-Zentrale.de) und Pauschalversicherungen und Steuer zahlen. Ebenfalls hat der Arbeitgeber die Pflicht zur Anmeldung bei der entspr. Berufgenossenschaft. 2) Selbständig = Gewerbeschein = Kleinunternehmer (sh. Einkommensgrenzen/Steuer) = Rechnung erstellen. Als Selbständiger ist eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft anzuraten. 3) Familienversicherung bei der KK: ob angestellt oder selbständig, die Krankenkasse hat für die Familienversicherung einen Höchstbetrag (400 EUR) monatl. aus Erwerbseinkommen, Miet- und Kapitaleinkünften, das nachgewiesen werden muß mit der Steuerveranlagung. Ich meine, eine Anstellung auf Minijob-Basis hat nur Vorteile, der Chef hat allerdings "Mehrabeit" mit den Gehaltsabrechnungen und Meldungen bei der Minijob-Zentrale.
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