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Geringfügigkeit 2000

von Lumme08.06.2009 | 16:21
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4 Antworten

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Ich habe eine Meldung zur Sozialversicherung gefunden in der ein Verdienst von 3000 Mark für das gesamte Jahr 2000 bescheinigt ist. Diese 3000M tauchen aber im Versicherungsverlauf nicht auf. Kann es sein, dass diese nicht rentenwirksam werden, weil sie geringfügig und damit versicherungsfrei sind? Werden geringfügige Beschäftigung 2000 gar nicht rentenwirksam obwohl doch ein Pauschalbetrag gezahlt wurde?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Hinweis auf die Kontoklärung ist auf jeden Falle richtig. Bei dieser Gelegenheit können dann auch gleich alle fehlenden Zeiten ergänzt werden (z. B. Krankheitszeiten o.ä.). Aber vielleicht kann auch schon ein Anruf bei der Rentenversicherung Klärung bringen...

3 Antworten

Ahaam 08.06.2009 | 16:28
Welche Schlüsselziffern stehen auf der Meldung, z.B. '0000' ? Evtl. war der minijob damals eine sog. kurzfristige Beschäftigung und damit für alle Beteiligten sozialversicherungsfrei! War es eine 'normale' geringfügige Beschäftigung, so müsste diese aufgrund der seit 04/1999 geltenden Rechtslage auch im VV auftauchen?! (eben wegen der Pauschale des AG, welche zu einem Teil von damals 12% in die RV des Besch. ging) - hier ggf. die angegebene Versicherungsnummer vergleichen mit der vom VV! Sollten es zwei versch. Nummern sein - dringend Kontenklärung in die Wege leiten!!!
Antwortam 08.06.2009 | 16:31
Die seit 01.04.1999 vom Arbeitgeber bei Beschäftigten innerhalb der Geringfügigkeitsgrenzen zu zahlenden Pauschalbeiträge wirken sich u.a.insofern aus, als daß die Bruttoentgelte entsprechend auch im Versicherungsverlauf mit der Bezeichnung geringfügig versicherungsfreie Beschäftigung aufgeführt sein müssen. Sie sind/waren also zu melden und der Arbeitnehmer hat eine solche Meldung für seine Unterlagen bekommen. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der DRV und reichen diese Meldung im Original mit der Bitte um Ergänzung Ihres Versicherungskontos ein. Genau für diesen Fall ist es gedacht und wichtig, diese Meldung zu bekommen und aufzubewahren. MfG
LSam 08.06.2009 | 16:38
Wie schon erwähnt, müssten auch geringfügig, versicherungsfreie Beschäftigungszeiten im Versicherungsverlauf stehen. Will insoweit ergänzent bemerken, dass sie aber, falls eine Anlage 3 existiert, wo die Entgeltpunkte (EGPT)aufgeführt sind, dort nicht mit aufgeführt werden. Die Bewertung mit EGPT erfolgt in einem gesonderten Rechenabschnitt, die daraus ermittelten Punkte werden dann nur der Gesamtsumme an EGPT zugeschlagen und die Rentenhöhe ermittelt. Wenn Minderungen anfallen, unterliegen diese Punkte auch der Minderung
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