So, jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, dann beträgt die Hinzuverdienstgrenze ab dem 1.1.2013 erstmal 450 Euro (Vollrente).
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die ab dem 1.1.2013 aufgenommen werden, unterliegen der Versicherungspflicht! Von dieser kann man sich aber befreien lassen.
Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen!