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Geringfügigkeitsgrenze vor 2003

von Egemen07.04.2008 | 14:27
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte ExpertIn, sehr geehrte ForumteilnehmerIn, ich bitte um Beantwortung folgender Frage: 1. Gibt es Geringfügigkeitsgrenze vor 2003, also vor Einführung der Minijob-Regelung ? 2. Wenn Ja, wie hoch war der Verdienstgrenze vor 2003 (jetzt 400,00 €) ? 3. Gab es auch Aufstockungs-Regelung vor 2003 (jetz 155,00 € monatlich) ? 4. Wenn Ja, wie hoch war der Grenze ? Für die nützliche Informationen danke ich im Voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß Egemen

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu 1+2: Ja, vom 01.04.1999 bis 31.12.2001 630,- DM, ab 01.01.2002 325,- EUR, ab 01.04.2003 400,- EUR.

Zu 3+4: Ja, vor 31.12.2001 300,- DM, ab 01.01.2002 155,- EUR

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine rückwirkende Anmeldung eines Mini-Jobers ist nicht möglich!!

2 Antworten

Egemenam 07.04.2008 | 17:30
Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort! Noch ein Zusatzfrage: Wie und wo können wir als Arbeitgeber eine Meldung über eine geringfügige Beschäftigung für ein Person rückwirkend für die Zeit von 1995 bis 2005 machen bzw. entsprechende RV-Beiträge leisten (über die zuständige Krankenkasse oder direkt mit der RV-Träger) ? Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße! Egemen
Wolfgang Amadeusam 07.04.2008 | 19:19
Vermutlich hat der Experte die Frage lediglich auf die Aufstockungsbeiträge bezogen. Diese können in der Tat nur ab der sogenannten Erklärung des Verzichtes auf die Versicherungsfreiheit für die Zukunft bezahlt werden. Wurde allerdings eine solche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber in der Vergangenheit abgegeben, aber versäumt, die entsprechende Beiträge einzubehalten und an die Minijobzentrale abzuführen, so kann das noch nachgeholt werden, soweit keine Verjährung eingetreten ist (siehe unten). Anders sieht es aus, wenn bei einem Minijob bislang die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung nicht gezahlt worden sind. In diesem Falle besteht sogar die Verpflichtung, die Anmeldung und Beitragszahlung nachzuholen. Allerdings sind die Beiträge für Zeiträume, die vor länger als vier Kalenderjahren fällig geworden sind (also fällige Beiträge bis Ende 2003) verjährt. Zuständig für die Anmeldung und Beitragszahlung ist die Minijobzentrale. Von der erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare. Nähere Informationen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=tru…
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