@Fastrenter: Sie wissen sicherlich, dass ein Gesamtleistungswert nur bedeutsam ist, wenn es beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten gibt. Bestimmte Zeiten werden ohnehin auf 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat begrenzt. Am Beispiel der Zurechnungszeit kann man gut erläutern, ob es sich lohnt:
Belegungsfähige Zeit 17. Lebensjahr bis zum Rentenfall im Alter von 37 Jahren = 372 Monate. Darin enthalten sind 36 Monate mit Kindererziehungszeiten und 84 Monate mit zusätzlichen Entgeltpunkten für Kinderberücksichtigungszeiten: 120 Monate * 0,0833 = 9,9960 Entgeltpunkte. Wenn jetzt die übrigen 252 Monate im Durchschnitt einen Wert von z.B. nur 0,0700 Entgeltpunkte = 17,6400 Entgeltpunkte haben, beträgt der Durchschnittswert für die Grundbewertung 27,6360 / 372 = 0,0743 Entgeltpunkte.
Sollte während der 120 Monate mit Kindererziehungs- und –berücksichtigungszeiten noch eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug für 80 Monate vorliegen, sind in der Vergleichsbewertung diese 80 Monate mit den 0,0833 Entgeltpunkten abzusetzen, d.h. 6,6640 Entgeltpunkte, so dass nur noch 20,9720 Entgeltpunkte mit 292 Monaten verbleiben. Das ergibt einen Durchschnitt von 0,0718, der niedriger ist als der Grundwert.
Wenn Sie diese Berechnung statt mit 0,0700 Entgeltpunkten für die übrige Zeit mit z.B. 0,1000 Entgeltpunkten durchführen, ergibt sich ein Grundwert von 0,0946 und ein Vergleichswert von 0,977.
Fazit: Wer außerhalb der bei der Vergleichsbewertung abzusetzenden Monate besonders hohe Werte aufweist, fährt besser!