Angenommen, eine Person erhält im 60.-63. Lebensjahr eine volle Erwerbsminderungsrente (Zugangsfaktor 0,892), arbeitet anschließend ein Jahr und geht nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Altersrente (Zugangsfaktor 0,964). Berechnet werden soll die Altersrente.
Wie werden nun beitragsfreie Zeiten, die vor dem Einstieg in die Erwerbsminderungsrente liegen, berücksichtigt?
1.) Werden sie neu berechnet, da sich aufgrund der Zeit zwischen den Renten der Gesamtleistungswert geändert hat, oder wird der Wert der Gesamtleistungsbewertung aus der Erwerbsminderungsrente verwendet?
2.) Erhalten die Entgeltpunkte aus der Gesamtleistungsbewertung den Zugangsfaktor aus der Altersrente oder aus der Erwerbsminderungsrente (letzteres nach §77 Absatz 3)?