Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gesamtleistungsbewertung bei Folgerente

von KH06.06.2011 | 16:52
1981 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Angenommen, eine Person erhält im 60.-63. Lebensjahr eine volle Erwerbsminderungsrente (Zugangsfaktor 0,892), arbeitet anschließend ein Jahr und geht nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Altersrente (Zugangsfaktor 0,964). Berechnet werden soll die Altersrente. Wie werden nun beitragsfreie Zeiten, die vor dem Einstieg in die Erwerbsminderungsrente liegen, berücksichtigt? 1.) Werden sie neu berechnet, da sich aufgrund der Zeit zwischen den Renten der Gesamtleistungswert geändert hat, oder wird der Wert der Gesamtleistungsbewertung aus der Erwerbsminderungsrente verwendet? 2.) Erhalten die Entgeltpunkte aus der Gesamtleistungsbewertung den Zugangsfaktor aus der Altersrente oder aus der Erwerbsminderungsrente (letzteres nach §77 Absatz 3)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Erhöhung des bisherigen Zugangsfaktors setzt voraus, dass Entgeltpunkte während des für sie maßgebenden Verminderungszeitraumes nicht mehr in Anspruch genommen wurden. Da aber die Rente wegen Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wurden kann keine Erhöhung des Zugangsfaktors erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

KHam 08.06.2011 | 14:15
Wie werden die Punkte für die Gesamtleistungsbewertung berechnet (siehe Frage 1) und welchen Zugangsfaktor erhalten sie anschließend konkret?
Hansam 08.06.2011 | 20:40
Die Gesamtleistungsbewertung (Grund- und Vergleichsbewertung) wird natürlich nach aktuellem Rentenrecht neu berechnet und nicht von der Vorrente übernommen. Mit dem Wert der Gesamtleistungsbewertung werden dann die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten und Zuschläge für beitragsgeminderten Zeiten ermittelt. Die Entgeltpunkte, die in der Vorrente bereits berücksichtigt wurden, behalten den bisherigen Zugangsfaktor, hier also 10,8% Rentenminderung. Die Entgeltpunkte, die noch nicht berücksichtigt wurden, erhalten den neuen Zugangsfaktor, hier also 3,6% Rentenminderung. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Vorrente im sog. Verminderungszeitraum zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr nicht in Anspruch genommen worden wäre oder zwischen den beiden Renten mindestens zwei Jahre liegen. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Bei der Bestimmung des Zugangsfaktors bei einer Rentenlücke größer als zwei Jahre ist zusätzlich das zur Zeit beim BSG abhängige Verfahren abzuwarten.
KHam 09.06.2011 | 09:10
Danke schon mal für die Antwort. Zu Punkt 2 habe ich allerdings noch eine Nachfrage: Gelten für die Punkte, die auf die beitragsfreien Zeiten verteilt werden, der Zugangsfaktor für die alte oder neue Rente? Denn einerseits sind die Punkte laut Antwort 1 neu berechnet worden, andererseits waren diese Zeiten ja schon Bestandteil der vorhergehenden Rente (mit anderen Werten).
Hansam 12.06.2011 | 00:48
Es ist vollkommen unerheblich, ob es sich um Entgeltpunkte aus beitrags-, beitragsfreien- oder beitragsgeminderten Zeiten handelt, es kommt nur auf die Gesamthöhe aller Entgeltpunkte an. 1. Beispiel: Die volle Erwerbsminderungerente wurde aus insgesamt 40 Entgeltpunkten berechnet, die mit dem Zugangsfaktor 0,892 vervielfältigt wurden. Bei der folgenden Altersrente werden insgesamt 41 Entgeltpunkte ermittelt. davon behalten 40 Entgeltpunkte den alten Zugangsfaktor 0,892 und 1 Entgeltpunkt erhält den neuen Zugangsfaktor 0,964. Wie viele Entgeltpunkte dabei auf die beitragsfreien Zeiten entfallen ist völlig egal. 2. Beispiel: Die volle Erwerbsminderungerente wurde aus insgesamt 40 Entgeltpunkten berechnet, die mit dem Zugangsfaktor 0,892 vervielfältigt wurden. Bei der folgenden Altersrente werden insgesamt nur 39 Entgeltpunkte ermittelt. Diese Entgeltpunkte erhalten den alten Zugangsfaktor von 0,892, für den neuen Zugangsfaktor 0,964 sind gar keine Entgeltpunkte vorhanden. Die Rente wird aufgrund des Besitzschutzes in bisheriger Höhe gezahlt.
KHam 14.06.2011 | 09:18
Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe: Angenommen, eine Person erhält eine volle Erwerbsminderungsrente aus 40 EP mit Faktor 0,892. Danach arbeitet sie für 1 EP und geht anschließend mit Faktor 0,964 in Altersrente. a) Nach neuer Berechnung ergibt sich für den Zeitraum, auf dem die EM-Rente basiert, eine Gesamtsumme von 41 EP. Für die Altersrente stehen nun zur Verfügung: 40 EP * 0,892 + 1 EP * 0,964 (aus dem ursprünglichen Zeitraum) + 1 EP * 0,964 (die danach geleistete Arbeit). b) Nach neuer Berechnung ergibt sich für den Zeitraum, auf dem die EM-Rente basiert, eine Gesamtsumme von 39 EP. Für die Altersrente stehen nun zur Verfügung: 39 EP * 0,892 (aus dem ursprünglichen Zeitraum) + 1 EP * 0,964 (die danach geleistete Arbeit). c) Generell gesprochen: ergibt sich für einen Zeitraum, der bereits Grundlage einer früheren Rente war, nach neuer Berechnung ein höherer Wert, dann werden die überzähligen Punkte mit dem Zugangsfaktor für die höhere Rente berechnet. Sind a)-c) soweit richtig?
KHam 16.06.2011 | 14:29
Kann jemand bestätigen, ob die Annahmen aus dem letzten Beitrag zutreffen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026