Guten Tag,
ich habe eine eher theoretische Frage zur Gesamtleistungsbewertung. An verschiedenen Stellen, auch hier im Forum, habe ich die Warnung gelesen, man solle mit der Zahlung von (niedrigen) freiwilligen Beiträgen vorsichtig sein, da sie den Gesamtleistungswert verschlechtern könnten. Ist das wirklich so, d.h. kann man sich mit freiwilligen Beiträgen schlechter stellen als wenn man gar nicht einzahlt? Ich kann das im Moment nicht nachvollziehen; aber vielleicht verstehe ich die Gesamtleistungsbewertung auch nicht richtig?
Einmal vereinfacht angenommen, ein Versicherter hat an seinem 17. Geburtstag eine Arbeitsstelle angetreten und in jedem Jahr jeweils genau das Durchschnittsentgelt verdient. Nach 19 Jahren hat er dann 19 Entgeltpunkte in seinem Konto und einen Gesamtleistungswert von 0,0833, nämlich 19 EP geteilt durch den belegungsfähigen Zeitraum von 19*12 Monaten. (Richtig?) Nun kündigt er seine Stelle, um für ein Jahr auf Weltreise zu gehen. Ohne Beitragszahlung ist der Gesamtleistungswert am Ende der Reise auf 19/(20*12) = 0,0792 gesunken, weil sich der belegungsfähige Zeitraum verlängert hat. Wenn er dagegen freiwillige Beiträge im Wert von (nur) 0,15 EP gezahlt hat, beträgt der Gesamtleistungswert 19,15/(20*12) = 0,0798, also etwas mehr.
Da die Zeit nicht stehenbleibt, und somit die Zahl der belegungsfähigen Monate mit oder ohne Beitragszahlung gleichermaßen anwächst, sollten freiwillige Beiträge sich doch nie negativ auswirken? Ich sehe nur eine Ausnahme, und zwar wenn man freiwillige Beiträge für das 16. Lebensjahr zahlt (ggf. nachzahlt, wenn es Schulzeit war); damit kann man tatsächlich den Gesamtleistungswert reduzieren, weil sich der belegungsfähige Zeitraum verlängert. (Im obigen Beispiel, wenn der Weltreisende zusätzlich 0,15 EP für 12 Monate im 16. Lebensjahr nachgezahlt hat: 19,3/(21*12) = 0,0766.) Aber sonst?