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Gesamtleistungswert und berufliche Ausbildung

von Jutta19.04.2010 | 17:05
1987 Ansichten
6 Antworten

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Ich beziehe bereits seit 2002 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. In diesem Rentenbescheid wurde meine 36 Monate nachgewiesene berufliche Ausbildung beim "Gesamtleistungswert" mit 75 % berücksichtigt. Im jetzigen Bescheid zur Regelaltersrente wurden an dieser Stelle auf einmal nur noch 23 Monate mit 75 % berücksichtigt! Die restlichen Monate sind beim Gesamtleistungswert nicht zu berücksichtigen, weil sie nicht zu bewerten sind. Kann das richtig sein?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jutta,

dem Beitrag von Whisky ist zuzustimmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Jutta,

bei Ihnen liegen die Fachschulzeiten bestimmt neben einem Sozialleistungsbezug, weil Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (Fortbildung oder Umschulung) als Fachschulzeiten zu berücksichtigen sind. Da die Entgelte aus dem Sozialleistungsbezug meist höher sind als der ermittelte Durchschnittswert, werden keine weiteren Zuschläge für den Fachschulbesuch ermittelt.

Versicherte, die eine Fachschule im Rahmen einer Fördermaßnahme der Arbeitsverwaltung absolvieren, werden dadurch regelmäßig rentenrechtlich benachteiligt. Versicherte, die "nur" arbeitslos sind, erhalten weiterhin eine bessere Bewertung ihrer Berufsausbildungszeiten.

Das Bundesversicherungsamt hat die Problematik an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herangetragen und eine Gesetzesänderung angeregt.

4 Antworten

Whiskyam 19.04.2010 | 17:19
Seit Rentenbeginn 2009 wird nur noch die tatsächliche Ausbildungszeit mit 75%bewertet. Wahrscheinlich betrug ihre Ausbildungszeit(Berufsausbildung,Lehre) nur 23 Monate. Insofern ist die Berechnung korrekt. Vor 2005 wurden pauschal die ersten drei Jahre mit Pflichtbeiträgen, sofern sie vor dem 25. Lj. zurückgelegt wurden, pauschal mit 75% bewertet, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Lehre absolviert wurde. Aber das braucht Sie nicht zu beunruhigen, denn Sie haben einen Besitzschutz auf die Entgeltpunkte der bisher gezahlten EM-Rente. Das bedeutet, Ihre Altersrente wird mindestens in der bisherigen Höhe der Erwerbsminderungsrente weitergezahlt. Sie kann also nicht niedriger werden.
Juttaam 21.04.2010 | 07:06
Nein, meine berufliche Ausbildung (Lehre) betrug 36 Monate, ist nachgewiesen und im Versicherungsverlauf auch genauso angegeben. Insofern denke ich nicht, dass die Berechnung jetzt mit den 23 Monaten richtig sein kann. Dass die Altersrente nicht niedriger geworden ist, trifft ebenfalls zu. Aber das war nicht meine Frage!
Tschackaam 21.04.2010 | 11:58
Hallo Jutta, dann kann es eigentlich nur eine Ursache geben... seit dem 01.01.2009 werden Lehrzeiten bis zu 36 Monaten (höher)bewertet, aber vorrangig werden Fachschulzeiten "bepunktet". Ich nehme daher an, dass Sie eine Fachschule besucht haben und somit nur noch 23 Monate übriggeblieben sind! MfG Tschacka
Juttaam 21.04.2010 | 15:46
Danke für die Antwort. Sie liegen mit Ihrer Vermutung genau richtig. Allerdings weniger "Fachschulausbildung", sondern eher vom Arbeitsamt finanzierte Beschäftigungstherapie. Aber: Müssten dann nicht irgendwo die restlichen 13 Monate "Fachschulausbildung" mit 75 % bewertet werden?
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