Hallo Jutta,
dem Beitrag von Whisky ist zuzustimmen.
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Hallo Jutta,
dem Beitrag von Whisky ist zuzustimmen.
Hallo Jutta,
bei Ihnen liegen die Fachschulzeiten bestimmt neben einem Sozialleistungsbezug, weil Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (Fortbildung oder Umschulung) als Fachschulzeiten zu berücksichtigen sind. Da die Entgelte aus dem Sozialleistungsbezug meist höher sind als der ermittelte Durchschnittswert, werden keine weiteren Zuschläge für den Fachschulbesuch ermittelt.
Versicherte, die eine Fachschule im Rahmen einer Fördermaßnahme der Arbeitsverwaltung absolvieren, werden dadurch regelmäßig rentenrechtlich benachteiligt. Versicherte, die "nur" arbeitslos sind, erhalten weiterhin eine bessere Bewertung ihrer Berufsausbildungszeiten.
Das Bundesversicherungsamt hat die Problematik an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herangetragen und eine Gesetzesänderung angeregt.
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