Hallo fewa,
für den Anspruch auf Altersrente kommt es nicht auf die Art Ihrer Tätigkeit an, sondern allein auf die daraus resultierenden Einküfte. Solange Sie aus der fortgesetzten Tätigkeit steuerrechtlich weder "Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Landwirtschaft/selbständiger Arbeit" noch "Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit" beziehen oder diese Einkünfte unter 6300 Euro im Jahr bleiben, können Sie die volle Altersrente beziehen. Bei Einkünften oberhalb von 6300 Euro würde eine Teilrente gezahlt werden (Stichwort Flexirente).