Frau, geb. 1942 (72 Jahre alt), geheiratet 1962, geschieden 1972, also 10 Jahre verheiratet gewesen, in dieser Zeit 2 Kinder geboren. Bezieht aktuell 500 Euro Altersrente plus aufstockende Leistungen der Grundsicherung.
Der ehemalige, vor 32 geschiedene Ehemann (gleichaltrig), langjährig Versicherter, ist vor 2 Wochen gestorben.
Besteht nun Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente nach §243 SGB VI?
Wie würde eine solche Rente berechnet (von welchen Faktoren hängt die Höhe ab?)
Macht es einen Unterschied, ob der verstorbene Exmann erneut geheiratet hat und damit auch noch eine "echte" Witwe hinterlässt?
Macht es einen Unterschied, wenn die Frau Jahre später selbst noch einmal geheiratet hat, aber mittlerweile längst wieder geschieden ist?
Danke!