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Gesellenbrief höhere Em-Rente?

von Friedolin29.09.2009 | 10:51
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4 Antworten

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Hallo, bekam ein Schreiben, das ich meinen Gesellenbrief zu Ihnen schicken soll; hab ich gemacht. Bekomme ich jetzt eine höhere Erwebsunfähigkeitsrente? Weil es in dem Schreiben hieß, das ich dadurch mehr Punke hätte. Viele Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Zeiten einer Berufsausbildung sind alle Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen anzuerkennen, die für eine tatsächliche ("echte") Berufsausbildung gezahlt worden sind. Der Rentenversicherungsträger muss insofern a l l e Zeiten umfassend ermitteln.

3 Antworten

Wolfgangam 29.09.2009 | 16:11
Hallo Friedolin, für die Zeiten der Berufsausbildung können sich höhere Entgeltpunkte ergeben - die aber an anderer Stelle der Rentenberechnung in sogar höherem Maße wieder wegfallen können (sind Ausnahmefälle). Sie haben allerdings keine Wahl, die Berufsausbildung zu verschweigen - auch/gerade wenn es zu einer Minderung führen sollte - da Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihren Versicherungszeiten zu machen haben. Andernfalls hätten auch Sie eine 'falsch' berechnete Rente. Gruß w.
Fridolinam 29.09.2009 | 18:11
In dem Schreiben heißt es das sich 1997 (WFG) und 1999(RRG), etwas in der Bewertung getan hat. Ich habe die Erwerbsunfähigkeitsrente schon vorher bezogen. Also man hat das damals bestimmt schon berücksichtigt, das ich eine Ausbildung abgeschlossen habe. Meine Frage ist ob sich an der Höhe meiner jetztigen Em-Rente etwas ändern kann.
Wolfgangam 29.09.2009 | 20:12
Hallo Fridolin, im Prinzip ist der Nachweis beruflicher Ausbildungszeiten völlige Zeit- und Materialverschwendung für laufende Uralt-Renten, die jetzt in Regelaltersrente 'umgewandelt' werden ...so wird es wohl bei Ihnen sein. In Ihrer Rentenberechnung sind wenigstens die ersten 3 Jahre der Pflichtbeitragszeiten schon pauschal als berufliche Ausbildung höher bewertet worden - ggf. auch ein längerer Zeitraum und auch mit höherem Wert, als er heute für die beruflichen Ausbildungen zugeordnet wird. Noch bis 2004 gab es diese pauschalen Zuschläge in vollem Umfang. Die pauschale Höherbewertung ist inzwischen weggefallen, Zuschläge gibt es nur noch für nachgewiesene berufliche Ausbildungen - und das wurde vor 1991 in der Rentenversicherung nicht erfasst. Bei Ihnen liegt ein neuer Rentenfall vor und alles wird neu nach den heutigen Gesetzen durchgerechnet. Im Ergebnis wird es dazu führen, dass die Altersrente zunächst kleiner ausfällt - da aber Besitzschutz in den alten/höheren Rentenbetrag besteht, wird die Altersrente genau mit diesem Betrag weitergezahlt, auch angepasst. Sie können Gesellenbrief/Lehrvertrag einschicken oder auch sagen, das haben Sie nicht mehr - das Ergebnis ist dasselbe :-) Gruß w.
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