Die Zeitschiene wie von MB erläutert, ist leider so richtig. Selbst wenn das Gesetz bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht umsetzbar ist, dann besteht doch sehr wohl die Möglichkeit, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen. Ich empfehle Ihnen unbedingt eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Alles weitere erfahren Sie in der Beratungsstelle.