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Gesetzeslage

von Bobby31.12.2012 | 10:03
1744 Ansichten
6 Antworten

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Moin, da in den Medien von eventuellen Gesetzesänderungen ( die Rente betreffend ) nach den Wahlen im kommenden Jahr die Rede ist hätte ich folgende Frage : Wird die Rente und die Abschläge bei vorzeitiger Rente nach der Gesetzeslage festgelegt ? - Gesetzeslage bei Antragsstellung oder - Gesetzeslage bei Rentenbeginn ? Einen guten Rutsch ins Neue Jahr ! Bobby

6 Antworten

Roiam 31.12.2012 | 10:23
Sowohl als auch.
Flo Ridaam 31.12.2012 | 10:28
Entweder oder.
KSCam 31.12.2012 | 15:20
Bei jedem neuen Gesetz ist geregelt ab wann es gültig sein wird. So wird es wohla auch zuküftig sein. So gesehen müssen Sie abwarten, was wann und wie kommt und müssen zu gegebener Zeit die erforderlichen Anträge stellen.
Bobbyam 31.12.2012 | 15:45
Moin, und vielen Dank für die Antworten. KSC : Das ist ja das Problem mit dem abwarten da man nicht weis was eventuell kommt. Wollte mit Abschläge ab 01.12.13 in Rente gehen. Anfang Dezember 2013 sicherlich besser als 01.01.2014 wegen 2% Unterschied beim Steueranteil ( 66/68% ) Muss man nicht mit ca. 6 Monate Vorlauf den Antrag stellen ? Also ca. im Juni. Da weis man aber leider noch nicht was bisher verschwiegen wird und erst nach der Wahl zum Jahresende als Überraschung präsentiert wird. Gruss Bobby
R.A.am 31.12.2012 | 17:41
Wenn das Konto geklärt ist reichen 3 - 4 Monate Vorlauf vollkommen aus.
KSCam 01.01.2013 | 11:20
Ja, das weiß man nicht, aber das ist das Problem der Politik. Aber ich kann Sie beruhigen: Die Bundestagswahlen sind im September - und dann ist nach den bisherigen Erfahrungen weder zum 01.12. noch zum 01.01.2014 ein neues Gesetz in Kraft. Wer darauf hofft, übersieht die politischen Realitäten. Zuerst gibt es Koalitionsverhandlungen, dann wird um (Minister)posten geschachert und erst dann geht es an die politische Arbeit und Gesetzesvorhaben werden diskutiert, in Ausschüssen vorbereitet und in Bundestag ung ggfls. Bundesrat beschlossen - das dauert. Da sollte es mich schwer wundern, wenn das alles am 01.01.14 fertig wäre. Und wie lange vorher man einen Antrag stellt, hängt auch davon ab ob man finanzielle Reserven hat. Wer mit Ersparnissen 3 Monate überbrücken kann, für den würde es auch reichen, wenn er den Rentenantrag zum 01.01. erst im Dezember stellt. Bei geklärtem Konto hat er spätestens im März den Rentenbescheid und das Geld per Nachzahlung auf dem Konto. :)
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