Moin,
mir wurde eine halbe Erwerbsminderungsrente wg Berufsunfähigkeit ( vor 1961 geboren) bewilligt.
Ich bin seit 6 Monaten arbeitslos und habe bis zur Bewilligung der o.a. Rente ALG I für 40 Stunden/Woche erhalten.
Jetzt hat die Agentur für Arbeit die wöchentliche Stundenzahl auf 5 reduziert und somit auch die Zahlung vermindert.
Kann ich bei Berufsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht weiterhin 40 Stunden/Woche arbeiten und ALG I für 40 Std/Woche erhalten?
Oder besteht die Möglichkeit wg des geschlossenen Arbeitsmarktes eine Arbeitsmarktrente zu bekommen? Oder gilt das nicht für BU Renten?
Über eine Stellungnahme freue ich mich