gesetzliche Rente

von
Romario

Ich habe 5 Jahre halbtags festangestellt gearbeitet und gleichzeitig ca. 50% mit Abschluss studiert. Ist es sinnvoll, das Studium mit über 50% für die Rente anrechnen zu lassen?

von
-_-

Man geht davon aus, dass das Studium nur dann im Vordergrund stand, wenn für das Studium mehr als 20 Wochenstunden aufgewendet worden sind. Sie können dazu nachlesen unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS4AR2.4.1.1
sowie
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4BR13

Unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS4AR2.2
finden Sie auch noch Beispile.

von
Schade

m.E. stellt sich diese Frage gar nicht!

1) liegen Pflichtbeiträge durch die Arbeit vor und somit brauchen Sie keine "theoretischen Anrechnungszeiten"

2) wirken sich Studienzeiten ab 2009 nicht mehr Rentensteigernd aus. Sofern Sie nicht noch in den nächsten 5 Wochen berentet werden, wird "viel Lärm um nichts / wenig " gemacht.

3) Beantragen Sie es doch einfach, spätestens als Rentner werden Sie sehen, ob dieser Antrag was nutzte oder nicht.

4) kennt keiner die konkrete Gesetzeslage an dem Tag, an dem Sie mal in Rente gehen werden

Experten-Antwort

Hallo Romario,

den Beiträgen von -_- und Schade kann ich zustimmen.

von
Romario

Vielen Dank für die Antworten.
Eine Rentensachbearbeiterin sagte mir, dass es nachteilig sein könne, das Studium mit über 20 Wochenstunden anrechnen zu lassen.

von
Wolfgang

Hallo Romario,

das kann tatsächlich passieren. Da insgesamt nur 8 Jahre als Anrechnungszeit für schulische Ausbildungen angerechnet werden - auch die zeitlich neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgte Ausbildung zählt mit zu den 8 Jahren - kann es sein, dass diese Höchstdauer mit Ihrem Studium erreicht ist. Folgt später eine weitere Ausbildung, die nicht mit einer Pflichtbeitragszeit kollidiert, gehen Ihnen zusätzliche Versicherungszeiten, ggf. auch hierfür anzusetzende Werte, verloren, weil die max. Anrechnungszeit mit einer für die Rente bedeutungslosen Studienzeit verplempert worden ist.

'Sparen' Sie sich diese Zeit so lange auf (bei einer Kontenklärung nicht angeben), bis Sie in Rente gehen, sie geht nicht verloren und hat später mal vielleicht eine andere Bedeutung als heute.

Gruß
w.

von
Romario

Hallo zusammen,
ich habe doch noch eine Frage:
Werden, wenn mein Studium mit mehr als 20 Wochenstunden anerkannt wird, die Beiträge, die ich in der Zeit eingezahlt habe, nicht angerechnet?

Viele Grüße
Romario

Experten-Antwort

Hallo Romario,

doch, die Beiträge werden weiter angerechnet. Allerdings ergibt sich durch das Zusammentreffen mit der beitragsfreien Zeit (Anrechnungszeit) eine sog. beitragsgeminderte Zeit, die zu Veränderungen der Bewertung beitragsfreier Zeiten führen kann. Genauere Informationen zu den Auswirkungen einer parallelen Anrechnungszeit erhalten Sie in einer persönlichen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger (dies würde sonst den Rahmen dieses Forums sprengen).

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