Aufgrund der Kindererziehungszeit wäre zumindest die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Dies würde ausreichen um mit 65 abschlagsfrei eine Altersrente erhalten zu können. Ob darüber hinaus auch ein früherer Rentenbeginn (mit Abschlägen) möglich ist, hängt davon ab ob vielleicht auch die 15jährige oder 35jährige Wartezeit erfüllt ist.
Das wäre z.B. dann möglich, wenn Ihre Mutter auch noch einige Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war. Vorausgesetzt, dass das Versicherungskonto geklärt ist, sollten die vorhandenen Möglichkeiten, eine Altersrente erhalten zu können, aus der letzten Rentenauskunft ersichtlich sein.