Hallo Asia,
selbständige Handwerker gehören grundsätzlich zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausführen.
Selbständige Handwerker sind dann versicherungspflichtig, wenn sie in die Handwerksrolle eingetragen sind und tatsächlich selbständig arbeiten.
Die Versicherungspflicht hängt außerdem davon ab, ob ein zulassungspflichtiges, zulassungsfreies oder handwerkerähnliches Gewerbe ausgeübt wird.
Nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung können sich Handwerker von der Versicherungspflicht befreien lassen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=23