Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

gesetzliche Renten um evtl. erworbene Zusatzrenten kürzen?

von L. Immler27.02.2015 | 17:34
1618 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Unlängst las ich in einem Forum der Wirtschaftswoche, daß man in Australien bereits die gesetzlichen Renten um eventuelle Zusatzrenten der Rentenantragsteller kürzt, da finanzielle Situation schon äußerst bescheiden ist. Meine Frage, ist sowas ähnliches, also eine Kürzung von gesetzlichen Renten um eventuell erworbene Zusatzrenten, auch bei der DRV schon im Laufen bzw. im Gespräch oder sogar durch den Gesetzgeber schon auf die Schiene gebracht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo L. Immler,

eine von Ihnen befürchtete Anrechnung von Zusatzrenten auf die gesetzl. Rente (immer eigene Renten angenommen) gibt es aktuell nicht und in der Richtung sind auch derzeit keine Gesetzesinitiativen bekannt.

Die Situation bei Hinterbliebenenleistungen hat W*lfgang punktgenau dargestellt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Konrad Schießlam 27.02.2015 | 18:10
Weder.noch, Australien ist weit weg von uns. MfG.
...²am 27.02.2015 | 19:22
mag ja sein. Gefragt wurde aber die Auswirkung von Zusatzrente AUF DIE gesetzliche Rente. Der Bezug einer "Zusatzrente" (ob betrieblich, staatlich oder privat) hat auf den Bezug einer Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - zumindest nach heutiger Gesetzeslage - keinen Einfluss. Das umgekehrt der Zusatzrententräger die Leistung aus der gRV anrechnet, das kann man der gRV nicht vorhalten. Das regelt jeder Zusatzrententräger selbst.
Brigitteam 27.02.2015 | 19:14
Das stimmt so nicht ganz! Beispiel: Ein Ehepaar: Beide gesetzliche Rente, beide Zusatzrente aus dem öffent. Dienst. Einer von beiden stirbt: Dem Hinterbliebenen wird die eigene gesetzliche Rente UND die Zusatzrente auf die Hinterbliebenenrente (die aus gesetzlicher Rente und Zusatzrente besteht) angerechnet, so daß auch die Zusatzrente nur zum Teil ausbezahlt wird oder ganz wegfällt!
Frau Kirstenam 27.02.2015 | 20:12
Nun, wer eine Zusatzrente hat - gleich welcher Art - sollte schon ein Auge auf die Geldgier und Geldnöten des Staates haben. Das zeigt das Beispiel Betriebsrente. Über Nacht wurden quasi Sozialversicherungsbeiträge für die Betriebsrenten eingeführt bzw. erhöht, sogar teilweise denn, wenn diese privat bespart worden sind. Eine politische Lobby haben diese Betriebsrentenbezieher nicht. Im Gegenteil ihr Anteil an der Bevölkerung ist absolut und relativ zu gering, als man ihre Reaktion führen müßte. Und Solidarität von anderen Rentenbezieher die ist ebenfalls nicht erwähnenswert. Deshalb sollte man sich als Bezieher einer Zusatzrente nicht zu sicher fühlen, Griechendland und andere Wackelkandidaten sind nicht weit, weshalb ich meinen Hinweis nicht für übertrieben halte.
W*lfgangam 28.02.2015 | 12:44
Ergänzend: die Anrechnung von (eigenen) betrieblichen Renten auf Hinterbliebenen wird aber nur bei 'neuem' Hinterbliebenenrentenrecht vorgenommen. Eigene Betriebsrente wird neben einer eigenen gesetzlichen Rente immer noch in vollem Umfang ausgezahlt. Der Schuh war mal andersrum: Betriebsrenten konnten wegen der Höhe der eigenen Renten gekürzt werden (als Beispiel die frühere Gesamtversorgungsberechung der VBL, und auch diverse tarifvertragliche Regelungen, die die Betriebsrente + gesetzliche Rente auf einen Maximalbetrag gemessen am letzten Bruttoentgelt einschränkten). > L. Immler: Meine Frage, ist sowas ähnliches, also eine Kürzung von gesetzlichen Renten um eventuell erworbene Zusatzrenten, auch bei der DRV schon im Laufen bzw. im Gespräch oder sogar durch den Gesetzgeber schon auf die Schiene gebracht? Nie gehört, nie im Gespräch, auf keiner Agenda ...aber klopfen Sie mit dieser Idee doch mal in Berlin an ;-) Gruß w.
Horst Merkelam 28.02.2015 | 21:57
Nach meiner Einschätzung ist auf den Gesetzgeber kein Verlass. Ich kann nur alle jungen Arbeitnehmer davor warnen langfristige Versicherungsverträge für ihre Altersvorsorge abzuschließen. Lieber ordentlich leben und schöne Urlaube machen. Ggf. Kauf von Grundbesitz als selbstgenutztes Eigenheim in Erwägung ziehen. Wenn Sie auf Leute wie diesen Sternchen-Wolfgang hören, leben sie am Leben vorbei und haben im Endeffekt nur für andere und für die Katz gearbeitet.
Gackiam 28.02.2015 | 23:25
Suuuuuper, endlich hat auch noch ein anderer diesen Sabbel-W. mit Sternchen durchschaut. Super Horst M. vielen vielen vielen Dank im Namen von tausenden Usern, die dieser w. mit seinem Gesabbel nervt......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026