Hallo Marianne,
klassische selbständig tätige Einzelhändler gehören regelmäßig nicht zu den Personenkreisen, die von der Versicherungspflicht Kraft Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst werden.
Welche Personenkreise tatsächlich von der Versicherungspflicht betroffen sind und welche Möglichkeiten der Absicherung die gesetzliche Rentenversicherung auch den nicht von der Versicherungspflicht Kraft Gesetz erfassten selbständig Tätigen bietet, erfahren Sie in folgender Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=23