Hallo, bin seit 02.01.2018 selbstständig mit einem Einzelhandel. Ich habe einen geringfügigen Beschäftigten mit 100 EUR im Monat. Muß ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen ?
Nach Ihren Schilderung müssen Sie keine Beiträge zur RV zahlen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie ihrem Rententräger Ihre selbständige Tätigkeit mit dem Vordruck V0023 anzeigen und den Bescheid abwarten.
Hallo Marianne,
klassische selbständig tätige Einzelhändler gehören regelmäßig nicht zu den Personenkreisen, die von der Versicherungspflicht Kraft Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst werden.
Welche Personenkreise tatsächlich von der Versicherungspflicht betroffen sind und welche Möglichkeiten der Absicherung die gesetzliche Rentenversicherung auch den nicht von der Versicherungspflicht Kraft Gesetz erfassten selbständig Tätigen bietet, erfahren Sie in folgender Broschüre: