Hallo Mary,
für einen Anspruch auf Altersrente braucht man mindestens 5 Jahre Beiträge.
Eine Rente aus gesundheitlichen Gründen oder eine Hinterbliebenenrente kann man eventuell auch schon nach kürzerer Zeit bekommen. Da gibt es also Ausnahmebestimmungen.
Wenn zu den 5 Jahren noch Beiträge fehlen, kann man freiwillige Beiträge zahlen. Aber nicht jeder darf das. Es gibt Einschränkungen, wenn man von der Versicherungspflicht befreit ist oder versicherungsfrei ist. Außerdem kann es Einschränkungen geben, wenn man im Ausland wohnt (das ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und auch von der Staatsangehörigkeit abhängig).
Ebenso ist es unterschiedlich, ob Beitragszeiten im Ausland bei der Mindestversicherungszeit von 5 Jahren berücksichtigt werden. Das hängt wieder vom Land ab und unter Umständen von der Staatsangehörigkeit.
Wenn Du mir noch mitteilst, welche Staatsangehörigkeit und welches Land, könnte ich oder ein anderer Dir konkretere Informationen geben.