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Experten-Antwort

gesonderte Meldung

von alter Mann05.09.2012 | 18:58
1703 Ansichten
2 Antworten

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Ich werde noch eine größere Einmalzahlung bekommen, die gesonderte Meldung wurde schon abgegeben. Kommt das noch mit in die Rentenberechnung? Habe im Rentenantrag angegeben, dass ich noch eine Sonderzahlung bekommen werde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie im Rentenantrag angekreuzt haben, dass eine Hochrechnung durchgeführt werden soll, dann wird die Einmalzahlung nicht mehr berücksichtigt.

Sofern Sie allerdings der Hochrechnung widersprochen haben, fließt die Einmalzahlung noch in die Rentenberechnung mit ein. Allerdings kann Ihre Rentenzahlung erst dann erfolgen, wenn vom Arbeitgeber die endgültige Meldung abgegeben worden und in Ihr Versicherungskonto gelangt ist.

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1 Antworten

DarkKnight RVam 06.09.2012 | 06:45
Hallo alter Mann, wahrscheinlich wird die Einmalzahlung nicht mit berücksichtigt. Es sei denn, sie haben auch angegeben, dass die Hochrechnung unterbleiben soll. Ansonsten wird ihr Entgelt bis zum Rentenbeginn hochgerechnet. Wenn sie nicht berücksichtigt wird, haben Sie noch die Möglichkeit, innerhalb der Widerspruchsfrist Ihren Rentenantrag zurückzunehmen und die Rente erneut zu beantragen (dabei darf der Rentenbeginn aber nicht mehr als 3 Kalendermonate in der Vergangenheit liegen). Einer Neuberechnung unter Berücksichtigung der Einmalzahlung wird der Rentenversicherungsträger nicht zustimmen, weil Sie im Rentenantrag der Hochrechnung zugestimmt haben!
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