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gestaffelte Rentenerhöhung !!

von Gerhard01.01.2008 | 14:34
1789 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, warum ist es in Deutschland nicht möglich, wie z.B. in Österreich, eine gestaffelte Erhöhung der Altersbezüge zu realisieren? So könnten doch m.E. Renten bis 1000 €/mtl. doppelt so hoch angehoben werden, wie Renten zwischen 1001 € und 1600 €. Renten darüber nur minimal, und ab 2000 € könnte es dann z.B. nur noch einen pauschalen Festbetrag geben! Aber im Moment macht es sich halt so, wie es ist einfacher... Dabei finde ich es sehr ungerecht! Wer in seinem Arbeitsleben das Glück hatte nicht arbeitslos zu sein und in einer "gut" zahlenden Firma gearbeitet zu haben, wird im Alter auch weiterhin "belohnt" bzw. "vorgezogen", indem er eben immer mehr bekommt, als all diejenigen, die das Pech hatten durch Arbeitslosigkeit oder eben in einem nicht so toll bezahlten Job gearbeitet zu haben, weiterhin mit äußerst geringen Rentensteigerungen auskommen zu müssen. Da in dieser Gesellschaft ja nichts mehr ohne Geld funktioniert, finde ich das eine massive Benachteiligung, zumal ein "Gutverdienender" ja auch nicht mehr als arbeiten kann! Aber, jeder ist sich eben selbst am Nähesten! Da frage ich mich, bei so vielen Christen in diesem Land und von Christen regiert: wo bleibt da die Nächstenliebe?! Nun warten wir es ab, rechtzeitig vor den Wahlen wird man dann wieder mit Engelszungen daherkommen... Gruß Gerhard

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Art und Weise der Rentenerhöhung ist gesetzlich geregelt und es steht dem Gesetzgeber frei, diese Regelungen im Rahmen der Verfassung zu verändern. Die Frage der (gefühlten) Gerechtigkeit spielt dabei auf politischer Ebene immer eine Rolle, vielleicht können Sie Ihren Abgeordneten von der Idee überzeugen.

14 Antworten

werneram 01.01.2008 | 16:20
Ein absolut richtiger Gedanke, einen Aspekt möchte ich nochergänzen: Kinderlosigkeit wird heute belohnt: Kinderlose haben immer die besseren CHancen im Beruf! Leider wird das Ganze als Neiddebatte abgetan werden
Schadeam 01.01.2008 | 16:29
sind ja alles Vorschläge über die man diskutieren kann. aber bitte nicht im Rentenforum, da sind diese Fragen m.E. fehl am Platz. Die Experten können nur auf die geltenden Gesetze verweisen, kein Mitarbeiter der RV macht die Gesetze. Schlagen Sie Ihre Ideen doch bitte den Abgeordneten Ihres Wahlkreises vor, dort sind Sie m.E. richtig angesiedelt.
Gerhardam 01.01.2008 | 16:49
Schade! Recht hat er! ;) Gruß Gerhard
Mam 02.01.2008 | 14:44
Und wie bitte möchten Sie einem Rentner mit monatlich 1001 EUR erklären, dass sein Nachbar (Rentner mit 1000 EUR) nach der nächsten Rentenerhöhung eine höhere Rente als er bekommt ? (1001 EUR + 1% = 1011,01 EUR 1000 EUR + 2% = 1020 EUR) Ich glaube das Argument "christliche Nächstenliebe" zieht da nicht sonderlich...
Gerhardam 02.01.2008 | 15:13
Na, das war ja klar, dass solche Kommentare kommen! Komisch nur, warum so etwas in Deutschland gleich immer abgeblockt wird!? Finden Sie denn den Ist-Zustand etwa "Christlicher"? Viele Rentner mit geringer 3-stelliger Rente würden es den "Sozialen" und/oder "Christlichen" Parteien sicherlich mehr danken, als den Gang zum Sozialamt, oder meinethalben auch Grundsicherungsamt! Gruß Gerhard
Mam 02.01.2008 | 16:11
Was stört sie denn an meinem Kommentar ? Ich habe Ihnen doch nur anhand einer Beispielsrechnung aufgezeigt, dass Ihr Vorschlag bei Grenzfällen alles andere als "gerecht" ist...
werneram 02.01.2008 | 21:33
Es ist natürlich immer möglich, gute Ideen durch grottenschlechte Umsetzung ins Absurde zu führen. Denkbar wäre eine Umsetzung, die ausgehend von Rentenmittelwert für höhere Renten Abschläge und für niedrige Renten Zuschläge zur Rentenerhöhung in Abhängigkeit von der Differenz zum Mittelwert berücksichtigen würde. Da die Rente auch der Sicherung eines ausreichendem Einkommens im Alter dienen sollte wäre eine derartige Regelung mit diesem Ziel vereinbar: Während heute die kleinen Renten durch die Inflation immer mehr unter das Existenzminimum fallen (oder besser von diesem Überholt werden) würde dies teilweise abgefangen, Grundsicherungszahlungen würden wieder weniger notwendig werden
jensam 03.01.2008 | 06:36
sie vergessen eines, letztendlich handelt es sich hier um eine rentenVERSICHERUNG, dh die renten spiegeln nur die eingezahlten beiträge wieder, oder kämen sie auf die idee bei lebensversicherungen etc ähnlich zu verfahren? einer hohen beitragszahlung steht gerechterweise eine hohe rente gegenüber, die rentenVERSICHERUNG ist ja nicht geschaffen, um die risiken des arbeitsmarktes (niedriger lohn, arbeitslosigkeit) abzufangen, dafür gibt es andere träger
werneram 03.01.2008 | 09:26
Und ich dachte immer, diese Versicherung enthält eine Soltaritätskomponente, zumal die Beiträge verwendet werden, die Renten der ELterngeneration der heute Erwerbstätigen zu versorgen. Und wenn ein Solidarsystem seine Aufgaben immer mehr nicht erfüllt, muß , hier an der Rentenformel, etwas geändert werden.
werneram 03.01.2008 | 09:33
Habe noch vergessen, dass dies die wohl einzige Versicherung ist, die Steuermittel zur Unterstützung erhält, sogar beim Tanken zahle ich Rentenbeiträge! Auch deshalb ist die Erfüllung auch der Aufgabe der Lebensunterhaltssicherung nicht ganz unsinnig.
jensam 03.01.2008 | 11:57
trotzdem ist und bleibt es eine VERSICHERUNG, die leistungen entsprechend der eingezahlten beiträge zahlt, halt nicht kapitalgedeckt sondern nach dem solidaritätsprinzip finanziert, die unterhaltssicherung übernimmt die grundsicherung/sozialhilfe nicht die rentenversicherung, ich weiß diese ansicht ist unpopulär ...
werneram 03.01.2008 | 13:59
Natürlich handelt es sich bei der Rentenversicherung um eine Versicherung. Aber es handelt sich nicht um eine Gewinnorientierte sondern um eine mit sozialer Aufgabe, die Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter. Die war immer von der Politik so erklärt, deshalb ist die eine der Versicherungen, die mittels Steuermitteln unterstützt wird. Die Versicherungsbedingungen wurden einseitig geändert, bei einer Privatversicherung schwer möglich. Somit wäre es kein Problem, die Leistungen zur Grundsicherung in eine Art Mindestrente umzuwandeln. Dieses Geld aus der heutigen Finanzierungsquelle umzuleiten sollte doch möglich sein. Dabei sollte es immer noch einen Abstand zwischen ehem. Einzahlern in diese Versicherung und gänzlich unversicherten bestehen. Wie wollen Sie es einem Rentner mit Grundsicherungsanteilen in seinen Bezügen erklären, dass sein Nachbar, der in seinem Leben nie gearbeitet hat, die gleiche Summe zur Verfügung hat. Das Problem der Notwendigkeit der stärkeren Berücksichtigung niedriger Renten bei Rentenerhöhungen ergibt sich eigentlich erst, seit die Inflationsrate höher als die Rentensteigerung ist. ja bevor ichs vergesse: eine Hauptleistung zur Rentensicherung, die Kindererziehung, wird vor allem bei Vätern zu wenig berücksichtigt. ohne Kinder gäbe es irgendwann gar keine Rente mehr. Aber, wir gleiten ins politische ab. . . . . . .
jensam 03.01.2008 | 14:51
grudsätzlich gebe ich ihnen recht, aber unter den jetzigen bedingungen ist es eine versicherung, die den erfordernissen der zeit angepaßt werden, da sie eben nicht privat und kapitalfinanziert ist, für das was sie fordern (was ich soweit in ordnung finde) müßte eben das ganze system umgebaut werden, deshalb glaube ich unter den derzeitigen bedingungen leistet die RV gute arbeit, als VERSICHERUNG, nicht als ganzheitlicher absicherer einer grundversorgung
werneram 03.01.2008 | 15:18
Es handelte es sich NICHT um Kritik an der Arbeit der DRV Deshalb mein eigenes Eingeständnis: es wird politisch und dahin geht meine Kritik, ich weiss es ist hier die falsche Stelle...
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