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Zur Experten-Antwort springenHallo Gustl,
so wie Sie den Fall hier im Forum schildern, ist der Rentenbescheid erteilt. Wie von „Claire Grube“ aufgeführt, wäre demnach eine Einschränkung des Dispositionsrechts nicht mehr möglich.
Da ich im übrigen den Sachverhalt nicht eindeutig nachvollziehen kann, insbesondere wann der Bewilligungsbescheid der Dauerrente ergangen ist, und ob dieser bereits bestandskräftig ist, sollten Sie Unterlagen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorlegen und dort nochmals Ihren Sachverhalt vortragen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.
Sollte der Bescheid über Ihre im Widerspruchverfahren bewilligte volle Erwerbsminderungsrente bereits bestandskräftig sein, dann wurde das Dispositionsrecht bereits ausgeübt. Ein Wahlrecht nunmehr durch einen erneuten Rentenantrag wieder die Dauerrente aufzuheben und Ihre Rente als Zeitrente bis zu einem gewünschten Beginn einer Dauerrente zu bewilligen gibt es so nicht und hat es auch vorher nicht gegeben.
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