Hallo zusammen,
Eine Frage der Orientierung und aus nicht abwartender Neugierde heraus.
Ich habe im Januar bis Mitte Februar 19 eine Reha gehabt. Beantragt in 09/18.
Entlassung:unter 3h für den allg. Arbeitsmarkt. Werde jetzt 57 und habe 39 Jahre durchweg Vollzeit gearbeitet und unbefristet 50% SB.
Bis Antritt zur Reha war ich knapp 2 Jahre arbeiten.Davor war ich wegen gleicher Symtomatik ca.1 Jahr in Summe mit Wiedereingliederung krank geschrieben inclusive ebenfalls dort stattfindender Rehamaßnahme in 2016 Entlassung damals ebenfalls AU aber mit Wiedereingliederung (2016_Anfang 2017).
Nun habe ich auf anraten der Reha einen Antrag auf EMR beim RV gestellt.
Dort sagte man mir, dass ich -falls diese genehmigt wird- evtl. Glück haben könnte mit der Anrechnungszeit auf 2019 und nicht auf 2018, da ich ja nicht krank geschrieben war bei Reha Antritt sondern fast 2 Jahre gearbeitet habe und deshalb das Datum der Beantragung evtl. nicht zählt da aus der Arbeitswelt heraus gestellt.
Wie seht ihr das? Wie gesagt, ich weiß das ihr auch kein Orakel seid, aber ich würde gerne auf eure doch besseren Kenntnisse/ Erfahrungen zurückgreifen wollen.
Vielen Dank im Voraus
Peter P.