Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Gesund und trotzdem volle Erwerbsminderungsrent

von Pinng17.11.2014 | 07:17
2469 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zurzeit stehe ich mit einer Person vor Gericht die ausgesagt hat sie sein ja völlig Gesund und 100 % einsatzbereit. ( Zeugen eine Frau von Jugendamt ). Bekommt aber noch Volle Erwerbsminderung Rente. (Beweis Rentenbescheid liegt mir vor. Muss man sich nicht dann abmelden das man wieder gesund ist? Was passiert wenn das Rauskommt? Macht sich diese Person strafbar? Was für folgen kann das haben? Sollte sie sich für Gericht gesundschreiben lassen kann sie nach dem Gerichtsverfahren wieder krankschreiben lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pinng,

ich verstehe Ihren Thread nicht ganz.

In welcher Beziehung stehen Sie zu dieser Person bzw. warum liegt Ihnen der Rentenbescheid vor und was hat das ganze mit dem Gericht zu tun?

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

22 Antworten

Detektivam 17.11.2014 | 07:57
Und wer sind Sie? Ein Spitzel? Wenn Sie meinen, dass die Frau gesund ist und Sie nichts anderes mit sich anzufangen wissen, machen Sie Meldung an die DRV. Ob Ihre Aussagen überprüft werden, sei dahingestellt
Zeigefingeram 17.11.2014 | 08:32
Anstatt immer wieder über "Spitzel" oder "Denunzianten" zu schimpfen, sollte man sich mal etwas klarmachen: Personen, die zu Unrecht Leistungen kassieren, schädigen die Allgemeinheit, also jeden von uns. Es ist im Interesse jedes ehrlichen Beitragszahlers und Rentenbeziehers, daß hier Mißbrauch unterbunden wird.
Schilas Mamaam 17.11.2014 | 08:40
UPS ! und schon wieder so ein Neider ? Was Jemand sagt oder nicht sagt, ist doch völlig wurscht ! Und wenn Jemand 100 mal sagt, ich bin völlig gesund, dann muss es nicht den Tatsachen entsprechen. Volle Erwerbsminderungsrente bekommt man nicht ohne Grund oder ? Und - Erwerbsminderungsrente hat doch gar Nichts mit Krankschreibung zu tun. Sie bringen da Offensichtlich etwas durcheinander ! Man sieht, zuviel Neid ist ungesund fürs eigene Hirn.
Pinngam 17.11.2014 | 11:53
Wenn Ihr Tipp richtig wäre, kommt es auf die Krankheit an worauf man Rente bekommt. Oder? Und die nähren umstände. Könnte denn jetzt mal einer meine Fragen antworten?
Achillam 17.11.2014 | 12:22
Im Endeffekt entscheidet hier das Jungendamt, ob die Kinder von der Person erzogen werden können. Dies kann auch der Fall sein, wenn diese Person Erwerbsminderungsrenter ist. Die Erziehung, hat nichts mit einer Erwerbstätigkeit zu tun. Es werden mit sicherheit Befunde bei der Rentenversicherung vorliegen, die die Zahlung einer Rente Notwendig macht.
Psychiateram 17.11.2014 | 12:28
Wenn die Kindsmutter psycisch krank ist und deswegen auch berentet, haben Sie gute Chancen, das Sorgerecht zu bekommen. Es liegt ja auf der Hand, das so jemand kaum in der Lage ist, sich ausreichend um ein Kind zu kümmern, wenn er nicht mal mit sich selber zurecht kommt. Da hilft auch nicht, dass die Frau dem Jugendamt erklärt, sie sei völlig gesund. Psychisch Kranke haben oft einen Realitätsverlust. Nehmen Sie sich einen guten Anwalt für Sozialrecht. Dieser weiß diese Ungereimtheiten zu Ihren Gunsten bzw. zum Kindeswohl zu nutzen. Viel Glück
Pinngam 17.11.2014 | 10:45
Leider kann ich nähre Angaben zur Person oder Gericht nichts sagen. Es ist aber so wie ich das beschrieben habe. Hier steht nicht nur ein missbrauch oder unrecht von Leistungen im Raume sondern eine Gefährdung des Kindeswohl. Das für mich an erste Stelle steht, dass ich zu beschützen versuche. Sollte diese Person, wenn ich einen Tipp gebe hart bestraft werden dient es erstmal nicht dem Wohle des Kindes. Sollte sie wirklich so krank sein wie der Rentenbescheit sagt ist das Kindeswohl in Gefahr. Es wär nett wenn man mir hier Antworten geben kann auf die oben genannten Fragen. Ich selber habe im Netz leider nicht dazu gefunden. Ich wollte hier wichtige Infos bekommen und mich nicht als Spitzel oder Neider beleidigen lassen.
Brigitteam 17.11.2014 | 11:34
Ich tippe mal, dass es hier um das Sorgerecht geht und dass Sie der Kindesvater sind. Eine Frau kann sich trotz voller EM-Rente um ihre Kinder kümmern. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Als EM-Rentnerin kann man auch Personen pflegen, ohne dasss dies rentenschädlich wäre!
Pinngam 17.11.2014 | 12:56
Ah endlich einer mit vernünftigen Antworten oder Tipps Rentenkasse hat Schweigepflicht. Egal welche Krankheit man hat, man kann ja wieder gesund werden. Muss man sich nicht wieder gesund melden wenn das der Fall ist? Und wenn macht man sich gegenüber der Rentenkasse strafbar wenn man noch weiterhin Monatelang Leistung bezieht? Wenn ja wie hoch? Hat da jemand eigene Erfahrungen  oder einen link dazu? Ich möchte vermeiden bei der Kasse anzurufen um evtl. nicht Steine los zutreten die ich nicht mehr aufhalten kann. Wenn das eine Straftat ist schaut das Kind dumm aus der Wäsche.
Achillam 17.11.2014 | 13:20
Die Rentenversicherung überprüft grds. auch bei Erwerbsminderungsrenten auf Dauer, alle drei Jahre, ob eine Änderung bei den persönlichen Verhältnissen eingetreten ist. Strafbar macht sich die Person jedoch nicht wenn Sie es verschweigt. Sie kann sich wie der "Psychiater" schon geschrieben hat dem Grunde nach ja nicht selber als Gesund ansehen. Sollte sich dies ärztl. Seits jedoch bestätigen, müsste wohl eine Rückzahlung der zu viel erhaltenen Rente erfolgen. Aber ich denke das ist ganz dünnes Eis bei psychischen Erkrankenkungen.
Uli Hoeneßam 17.11.2014 | 13:40
Mein Name ist Uli Hoeneß und ich kann Ihnen nur recht geben mit dem was Sie sagen.
Uli Hoeneßam 17.11.2014 | 13:40
Mein Name ist Uli Hoeneß und ich kann Ihnen nur recht geben mit dem was Sie sagen.
Uli Hoeneßam 17.11.2014 | 13:40
Mein Name ist Uli Hoeneß und ich kann Ihnen nur recht geben mit dem was Sie sagen.
Uli Hoeneßam 17.11.2014 | 14:26
Ihre Rentenart muss erst noch erfunden werde. Z.B.Vollschussrente.
Pinngam 17.11.2014 | 13:58
Das siehst du richtig. Achill Ich kann eher starke Kopfschmerzen vorgaukeln als bei starken Kopfschmerzen gesund vorgaukeln.
Aufmerksamer Nachbaram 17.11.2014 | 14:57
So ist es! Ich habe schon erfolgreich 2 schwarz arbeitende Langzeitarbeitslose und 1 Rentenbetrüger, der zu Unrecht volle EM-Rente bezog, angezeigt. Da ich aussagekräftige Beweisfotos beigefügt hatte, ging das alles sogar völlig anonym.
dereinfachemichelam 17.11.2014 | 15:15
Hallo Ich bleibe bei so was Gans locker, es gibt immer Leute die zu unrecht Leistungen Bekommen ABER es gibt auch Leute, die zu Unrecht keine Leistungen bekommen! Hier bei uns wurden Postbeamte mit gefälligkeitsgutachten pensioniert, das kam raus die Verantwortlichen wurden bestraft. Und keinem dieser zu Unrecht Pensionierten wurde die Pension entzogen.
Karl-Heinz Dittmannam 17.11.2014 | 17:45
Auch wenn mein Beitrag als Antwort nicht direkt passt und auch sich auch nicht auf die Sache bezieht, möchte ich aus Überzeugung so viele Bundesbürger/innen wie nur möglich auf etwas Neues aufmerksam machen, dass durch die Medien immer noch verschwiegen wird. Bitte da mitmachen und weiter verbreiten, denn zusammen sind wir stark: Jetzt EU-Sofort-Rente für nur einmalig 100 statt bisher 500 EUR beantragen (Angebot gilt nur für November)! Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen folgende Internetseite: www.eu-pension.com Als Frührentner empfehle ich Ihnen diese einmalige Chance, die derzeit bis Ende November wesenetlich günstiger angeboten wird. Wenn Sie sich registrieren, geben Sie bitte meine Kundennummer mit an: E2352164715 Mit herzlichen Grüßen Karl-Heinz Dittmann, glücklicher Frührentner
...²am 17.11.2014 | 18:37
Bauernfängerei und Schwachsinn Hoch 2
W*lfgangam 17.11.2014 | 18:58
Anmerkung: Liebe/r Experte/in, und die meisten FragestellerInnen hier werden den Begriff "Thread" nicht verstehen ;-) Mein ja nur ...beinahe hätte ich noch über die Qualität so einiger Experten-Antworten der letzten Tage sinniert - Qualifikationsgruppe 5 im Wirtschaftsbereich 14 fällt mir dazu nur ein 8-) Gruß w.
Schorscham 17.11.2014 | 19:37
Vergessen Sie es! Ein Los der NKL-Rentenlotterie kostet nur 10 Euro und ist entschieden seriöser als Ihr "sensationeller Geheimtipp", der irgendwie nach "Kettenbrief" riecht. Falls 1 Los nicht reicht, kann man für 100 Euro Einsatz seine Chancen bereits verzehnfachen. Und sollte man zu den "Wenigen" gehören die nichts gewinnen, hat man wenigstens etwas Spass gehabt.....:-)
W*lfgangam 17.11.2014 | 19:55
Hallo Schorch, solche Beitrage haben auffällig viele Gemeinsamkeiten mit E-Mails, die mein Spamfilter seit einigen Wochen zuverlässig rausfiltert ...der Foren-Filter muss nachgebessert werden ;-) Gruß w. ... wer seinen PC auf aktiven/zuverlässigen Viren-Scanner testen möchte, der folge gern dem Link - der öffnet auch unbedarft jeden E-Mail-Anhang *g
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026