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Experten-Antwort

GESUNDET nach 11 jahren EM-Rente

von EM-Rentner30.01.2014 | 17:35
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5 Antworten

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bin seit 2003 em-rentner unbefristet und werde demnaechst 57 moechte wieder voll arbeiten was ist der naechste schritt DRV oder Jobcenter wer ist zustaendig moechte dann mit 63 in die altersrente beziehungsweise mit 61 erst noch 2 jahre ALG 1 beziehen "damit ich meine 10.8% wieder bekomme"

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2014 | 08:39

Hallo EM-Rentner,

folgen Sie dem Tipp von W*lfgang und nehmen Sie eine persönliche, einzelfallbezogene Beratung in Anspruch.

Da scheinen grad einige Probleme/Missverständnisse zu bestehen.

Wer ist für mich zuständig??

Niemand!! Jobcenter und Arbeitsagentur ignorieren Sie, da Sie -wegen dem EM Rentenbezug- nicht arbeitsfähig sind. Die DRV zahlt die Rente und hat diese -und damit auch die bestehende Erwerbsminderung- dauerhaft festgesetzt. Was soll die DRV weiter machen??

Auf die Rente verzichten können Sie auch nicht (wird Schwierigkeiten beim Jobcenter/Arbeitsamt/Krankenkasse geben wegen Verzicht auf Sozialleistungen zu Lasten Dritter).

Eigenverantwortet einen Job suchen ist sicher möglich, aber dadurch ist die festgestellte Erwerbsminderung erstmal nicht beseitigt, sondern es greift die Einkommensanrechnung (arbeiten verbieten kann die DRV ja nicht).

Das dürfte dann auch der Grund sein, warum vermutlich die Abschläge bleiben werden.

4 Antworten

garnichtam 30.01.2014 | 17:48
egal wie gesund sie sind oder werden - die 10,8% bleiben ein Leben lang...
W*lfgangam 30.01.2014 | 19:30
Hallo EM-Rentner, weder das Jobcenter noch das Arbeitsamt würde von Ihnen Notiz nehmen wollen. Als EM-Rentner sind Sie nicht vermittelbar und daher für Sie 'nicht zuständig'. Sie müssen selbst die EM-Rente loswerden, sprich durch Eigenbemühungen eine Beschäftigung finden. Die "10,8 %" werden Sie in der Tat auf die bisher gezahlten Rentenzeiten nicht mehr los - nur neue (Beschäftigungs)Zeiten wären dann mit dem bei Altersrentenbeginn maßgebendem Abschlag/auch 0 % möglich, zu berücksichtigen. Wobei ggf. erst Zeiten ab 60 wirklich monetäre Auswirkungen auf die spätere Rente haben könnten, 'schlechte' Verdienste bis 60 die künftige Altersrente nach unten reißen (Zurechnungszeit jetzt bis 60 in der EM-Rente - *grübel, oder war da auch noch eine stufenweise Anhebung ab 2001/glaub schon). Tipp: beantragen Sie eine Reha-Maßnahme, um EM zu 'überprüfen'. Unabhängig davon kann Ihnen die DRV natürlich nicht verwehren, wieder zu arbeiten, auch nicht Vollbeschäftigung. Die EM-Rente wird dann entsprechend unzulässigem Hinzuverdienst auf null gesetzt. Best-Tipp: Beratungsstelle aufsuchen! Gruß w.
Arniam 30.01.2014 | 20:07
Aber sonst geht es Ihnen noch gut. Ich glaube, Sie erfinden hier irgend was, und lachen darüber was die Leute alles antworten.
W*lfgangam 30.01.2014 | 20:21
Hallo Arni, wenn Sie in diesem Beruf tätig wären, wo Versicherte/Rentner ihre Ängste/Nöte/Planungen/Nachfragen äußern, würde Ihnen schnell das Lachen vergehen, wie ernst die es meinen - und darauf berechtigte/zielführende Antworten erwarten. Gruß w. ...vor Spassköppen hier/in jedem Forum ist man natürlich nicht verschont - das erkennt man an der Fragestellung/dem Kommentar meist recht deutlich. Ihr Kommentar erhält von mir zunächst eine neutrale Bewertung - erst mal ...
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