Dem Beitrag von "Corletto" wird zugestimmt.
Ergänzend noch: Ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer besteht bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.
Sie können auch direkt beim die Leistung feststellenden Rentenversicherungsträger Akteneinsicht erhalten.