Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gesundschreiben lassen trotz Antrag EMR

von Zarah 12.07.2018 | 20:09
776 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin seit Sept. 2017 arbeitsunfähig. Mein Arbeitsvertrag ist inzwischen ausgelaufen. Der Zustand Arbeitsunfähigkeit ist kaum auszuhalten, weil man ja gar nichts machen darf. EMR wurde beantragt. Darf ich mich "gesundschreiben" lassen und ALG I beantragen? Dann dürfte ich wenigstens einen Minijob machen oder freiberuflich ein paar Stunden arbeiten oder ein Ehrenamt? Falls die EWR bewilligt wird, wovon auszugehen ist, würde ich auch gerne wissen ob man z. B. 1 x im Monat 2 volle Tage arbeiten darf. Ich schaffe, dass nicht mehr jeden Tag, kann mir aber vorstellen, dass es 1 x im Monat kein Problem ist. Danke für freundliche und hilfreiche Antworten im voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.07.2018 | 07:50

Hallo Zarah,

wenn Sie sich nicht erneut Arbeitsunfähig melden, dürfte Ihr Anspruch auf Krankengeld erst einmal enden. Ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht klären Sie sicherheitshalber mit der Agentur für Arbeit. Die Aufnahme einer geringfügigen, oder auch umfangreicheren Tätigkeit dürfte die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens eigentlich nicht beeinflussen. Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Tätigkeit unbedingt mit. Dazu haben Sie sich mit der Antragstellung verpflichtet. In Abhängigkeit davon, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt wird, dürfen Sie nach Rentenbeginn auch weiterhin tätig sein. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie neben der Rente täglich bis zu 3 Stunden arbeiten. Sollte der Jahresverdienst 6300 € überschreiten, wird dieser auf die Rente angerechnet. Näheres dazu finden Sie dann im Bewilligungsbescheid.

7 Antworten

santanderam 13.07.2018 | 08:50
Solange sie noch keine EM Rente beziehen ist die Anzahl der geleisteten Stundeb unerheblich.
Zaraham 13.07.2018 | 08:30
Danke für die umfangreiche Antwort. Wie verhält sich das mit den Stunden? Dürfte ich 1x im Monat 8Std. arbeiten?,
Schorscham 13.07.2018 | 10:38
Sie dürfen so viel arbeiten wie Sie können und wollen. Ob dann allerdings noch die Voraussetzungen für eine volle EM-Rente erfüllt sind, entscheidet der sozialmedizinische Dienst der DRV individuell. Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich. MfG
Fastrentneram 13.07.2018 | 10:23
Diese Aussage ist mit Vorsicht zu genießen. Eine achtstündige Beschäftigung spricht gegen eine volle Erwerbsminderung.
Susanneam 13.07.2018 | 15:24
Hallo, es spricht nichts dagegen. Es ist ja nur einmal im Monat. Das wären dann 2 Stunden pro Woche. Das passt schon. Grüße
Schorscham 13.07.2018 | 15:46
Und diese gewagte Aussage steht wo im Gesetz? https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html Ob das "passt" oder nicht, entscheiden einzig und allein der sozialmedizinische Dienst sowie die Hausjuristen der DRV individuell unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten. Einen Automatismus gibt es nicht. MfG
Zaraham 13.07.2018 | 22:39
Danke für die Informationen! Sozial medizinischen Dienst werde ich fragen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026