Hallo,
ich 39 Jahre alt und beziehe seit 9 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente wegen einer Erbkrankheit. In dieser Zeit habe ich mir zu Hause Fähigkeiten im Grafik-und Webdesign angeeignet. Nun plane ich ein Gewerbe anzumelden, und falls gelegentlich Arbeiten für Kunden zu übernehmen. Wenn es nur 2-3 kleine Aufträge in einem Rahmen von 100 Euro sind, dann wäre das für mich auch ok.
a) darf ich ein Gewerbe anmelden (wenn ja, hauptberuflich oder nebenberuflich)
b) fällt mir die Rente komplett weg, wenn ich ein Gewerbe habe, aber keinen Cent verdiene? bzw wird "aufegrechnet", dh. ich verdiene angenommen 500 Euro durch meine selbstständige Arbeit, und dies wird somit wird mir dann nur noch der Rentenbetrag von X-500 Euro überwiesen?
Vielen Dank für die Bearbeitung.
Viele Grüße