Gewerbe als Erwerbsunfähiger

von
Blazinek

Hallo,

ich 39 Jahre alt und beziehe seit 9 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente wegen einer Erbkrankheit. In dieser Zeit habe ich mir zu Hause Fähigkeiten im Grafik-und Webdesign angeeignet. Nun plane ich ein Gewerbe anzumelden, und falls gelegentlich Arbeiten für Kunden zu übernehmen. Wenn es nur 2-3 kleine Aufträge in einem Rahmen von 100 Euro sind, dann wäre das für mich auch ok.

a) darf ich ein Gewerbe anmelden (wenn ja, hauptberuflich oder nebenberuflich)
b) fällt mir die Rente komplett weg, wenn ich ein Gewerbe habe, aber keinen Cent verdiene? bzw wird "aufegrechnet", dh. ich verdiene angenommen 500 Euro durch meine selbstständige Arbeit, und dies wird somit wird mir dann nur noch der Rentenbetrag von X-500 Euro überwiesen?

Vielen Dank für die Bearbeitung.
Viele Grüße

von
Scout

Hallo,
da Sie vor 2001 die EU-Rente genehmigt bekamen, besteht für Sie eventuell noch die alte Regelung. Damals konnten Gewerbetreibende nicht die EU-Rente erhalten sondern max. nur die BU-Rente. Tipp von meiner Seite suchen Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe auf und lassen sich aufklären. Auch der Hinzuverdienst ist nicht so einfach bei einer Teilrente zu erklären bzw. muss individuell ausgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Scout

von
Paul Garagnon

Eine Selbstständige Tätigkeit führt zum Wegfall der Rente. Hinzuverdienst ist in Grenzen möglich.
Info-Broschüre des Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung unter
www.bmgs.bund.de
anfordern

Experten-Antwort

Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Einkommenshöhe nicht mehr erwerbsunfähig.

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