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Experten-Antwort

Gewerbe und EM

von Jürgen28.11.2014 | 19:53
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Hallo, ich bin Erwerbsgeminderter Renter auf Zeit und mit 100% GdB. Wollte mal nachfragen wie es mit einem Gewerbe für mich aussehen würde. Eigentlich kann man kaum von einem Gewerbe treibenden reden, bei jemanden, der vorrhat sich mit etwas Crowdsourcing beschäftigen will. Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung als Selbsständiger beim Finanzamt, ist aber Pflicht. Ich habe es ein bischen getestet. Dabei würden im Jahr hochgerechnet für mich, höchstens 600-800 eur im Jahr, wenn überhaupt, anfallen. Crowdscourcing wird an bestimmten Webseiten angeboten und ist - webseiten abhängig - mittel bis schlecht bezahlt. Noch weniger eigentlich, als Zeitungen auszutragen. Trotzdem ist eine Art, sich nebenbei etwas Geld zu verdienen. Ist quasi für mich die einzige Möglichkeit, weil es von zu Hause aus geht und man mit seiner Zeit ziemlich flexibel ist oder es einfach sein lassen kann wenn man sich schlecht fühlt. Wie wird das Ganze behandelt von der Rentenversicherung? Wird es einfach hingenommen und eine Eingabe-Überschussrechnung über die Einkommenssteuer-Erklärung ist dann ausreichend? Für die wenigen Buchungen brauche ich überhaupt keinen Steuerberater.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ein monatliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit i.H.v. 450 Euro unschädlich für den weiteren Rentenbezug.

Als Hinzuverdienst gilt der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit). Der für das anzurechnende Arbeitseinkommen heranzuziehende steuerrechtliche Gewinn ergibt sich regelmäßig aus dem Einkommensteuerbescheid und wird grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr ausgewiesen.

Sofern Sie als Selbstständiger einen monatlichen Gewinnnachweis erbringen können, ist das zweimalige Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze (bis zum Doppelten) pro Kalenderjahr möglich. In diesem Fall können Sie in zehn Kalendermonaten jeweils einen Gewinn i.H.v. 450 Euro und in zwei Monaten i.H.v. jeweils 900 Euro unschädlich erzielen.

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger umgehend zu melden.

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5 Antworten

Herz1952am 29.11.2014 | 19:47
Hallo Jürgen, normalerweise dürfte die Überschußrechnung genügen. Für die Steuererklärung wäre das ein Gewerbe. Ist aber egal, es könnte auch eine freie Tätigkeit sein. Der Rentenversicherung müsste es natürlich gemeldet werden. Wenn es über 450,-- € geht, wird es natürlich mit der Rente kritisch. Da warten wir mal den Rat des/der Rentenberater/in ab. Sie können in diesem Fall einen Steuerberater bezahlen, dessen Honorar ist wieder abzugsfähig - natürlich im Gebühren-Rahmen. Also, am besten einen Freund als Berater nehmen, vielleicht genügt auch ein "Helfer". Bitte Finanzamt fragen. Des weiteren will die Krankenkasse auch was davon, nämlich die vollen Beiträge, wenn der Monatsbetrag eine gewisse Freigrenze übersteigt. Aber es geht ja bei Ihnen um "Jahres-Euronen". Es sollte also von Seiten der DRV nichts entgegenstehen. Auch die Krankenkasse könnte nicht abkassieren. Falls es als Gewerbe eingestuft wird genügt die Anmeldung (Gebühr etwa 30 Euro). Keine lfd. Gewerbesteuern wegen hoher Freibeträge. Das Finanzamt trennt aber nach Gewerbe und freier Tätigkeit. Ich ging zuerst von Monatsbeträgen aus, deshalb vergessen Sie den "Berater". Legen Sie sich die "Tätigkeit" Gebühr selbst fest und wählen Sie ein standesgemäßes Restaurant. Das müssen Sie selbstverständlich von den Netto-Einnahmen bezahlen, das Essen meine ich, nicht das Restaurant. Viel Glück als "Hedge-Fond-Manager". Herz1952 PS: Hierfür fällte keine Beratungsgebühr an. Diese wäre so hoch aufgrund meiner abgelaufenen Haltbarkeitsfrist. Diese könnte sich wohl niemand leisten.
Knoblocham 30.11.2014 | 07:39
@Herz1952 Und das soll nun einer verstehen?
SozPolam 30.11.2014 | 16:14
Ich bin mir sicher, die versteht das selber nicht.
w*lfigangam 30.11.2014 | 16:17
Ist das sowas wie Käuterzüchtung? w.
Knoblocham 01.12.2014 | 17:40
Siehste, so sieht eine ordentliche Antwort aus. Damit kann jeder etwas anfangen.
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